Bochum-Wattenscheid. Wegen Drogenhandels mit Waffen steht in Bochum ein Wattenscheider (45) vor Gericht. Ihm droht eine mehrjährige Freiheitsstrafe.

Wer mit Drogen handelt – auch in relativ geringen Mengen – und dabei Waffen griffbereit hat, muss mit einer Mindeststrafe von fünf Jahren Haft rechnen. Das droht nun grundsätzlich einem 45-jähriger Wattenscheider. Er sitzt in U-Haft und wurde am Donnerstag vor das Landgericht Bochum geführt, wo jetzt sein Prozess begann.

Bei einer Durchsuchung seiner Wohnung am 19. September 2020 hatte die Polizei bei ihm zu Hause neben 115 Gramm Amphetaminen und ein paar Gramm Marihuana zwei Wurfsterne, ein Luftgewehr, eine Paintball-Pistole mit Munition, eine Machete, 21 Patronen, Pfeile für eine Armbrust, sieben Messer sowie einen Schlagring mit Karabinerhaken entdeckt.

Anklage: Einmal im Monat je 100 Gramm Amphetamine eingekauft

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Von Februar 2020 bis zu der Durchsuchung soll der Gelegenheitsarbeiter in Wattenscheid einmal im Monat je 100 Gramm Amphetamine an- und teilweise verkauft haben, um seinen Lebensunterhalt zu verbessern und um seinen eigenen Konsum zu bestreiten. Täglich, sagte er zum Prozessauftakt, habe er Amphetamine durch die Nase konsumiert, regelmäßig auch gekifft.

Das Dealen räumt der Mann teilweise ein, die Waffen seien aber nur Deko und Sammelstücke in einer Vitrine gewesen. Das Luftgewehr – eine Erinnerung von seinem verstorbenem Onkel. Die Machete – „die hatte ich immer zum Angeln mit.“ Die Patronen – mit einem Detektor im Boden gefunden.

Was ihn denn an Waffen so fasziniere?, fragte Richterin Susanne Schön-Winkler. Die Antwort war eigentlich gar keine Antwort: „Ich bin Angler und gern in der Natur.“ Was zum Beispiel Wurfsterne mit Angeln und Natur zu tun haben, erklärte er nicht.

Angeklagter macht vor Gericht einen zerbrechlichen Eindruck

Sein Auftreten vor Gericht passte jedoch so gar nicht zu den Waffen, die er besaß. Er wirkte schüchtern, ängstlich, zerbrechlich, unsicher und auch traurig. Als die Sprache auf seine gerade erwachsen gewordenen Kinder kam, musste er weinen.

Der Ton in der Kommunikation in der Dealerbrache indes war ganz anders, abgeklärter. „Falls Du Rauch brauchst, ich habe gute Wiese“, schrieb ihm ein Geschäftspartner aufs Handy. Er meinte: Marihuana.

Im Prozess begutachtet ein Psychiater den Angeklagten, der zeitweise in Heimen aufwuchs, auf seine Schuldfähigkeit wegen seiner Suchtprobleme. Im Raum steht wohl auch eine mildere Freiheitsstrafe sowie die parallele Unterbringung in einer geschlossenen Entziehungsanstalt.

Der Prozess wird fortgesetzt.

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