Bochum. Die Neonazi-Gruppe “Combat 18“ ist seit 2020 verboten. Nun führen Hinweise zu einem Mann aus Bochum, der die Gruppe weiter unterstützen soll.
Die Strukturen der vor einem Jahr verbotenen rechtsextremistischen Organisation „Combat 18 Deutschland“ sind ganz offensichtlich alles andere als komplett zerschlagen. Jetzt gibt es Hinweise eines Bochumer Recherche-Netzwerkes auf einen 38-jährigen Bochumer, der weiterhin unterstützend für die verbotene Nazi-Organisation handele und sich dabei bemühe, äußerlich ein unauffälliges bürgerliches Leben zu führen.
Geheime Nazistrukturen auch in Bochum?
„Anhand dieser Personalie muss man leider feststellen, dass es auch in Bochum und Umgebung geheim organisierte Nazistrukturen gibt, die man dem Rechtsterrorismus zuordnen muss”, sagt Malte Schröder von RechercheBO. Er sieht die Aktivitäten des Mannes eingebunden in einen extrem rechten Freundeskreis, der sich im Umfeld der Dortmunder Rechtsrockgruppe „Oidoxie“ schon vor Jahre gebildet habe. Schon früher soll der Mann aufgrund des Verwendens von Symbolen verfassungswidriger Organisationen aufgefallen und auch juristisch belangt worden sein.
In einem im Internet veröffentlichten umfangreichen Dossier stellen die Rechercheure verschiedene Verbindungen zu anderen Personen der rechten Szene her. Frühere Kontakte zu „Combat 18“ werden dabei etwa durch angebliche Kontoüberweisungen des 38-Jährigen zu beweisen versucht. In dem Dossier sind auch Fotos zu sehen, die den Mann auf einer Bürgerversammlung in Harpen zeigen. Im Internet kursiert ein Video, das ihn 2016 auf der Versammlung im Amtshaus Harpen zeigt. Damals hatte es Proteste gegen den Bau einer Flüchtlingsunterkunft auf dem Gelände des ehemaligen Nordbads gegeben. Auch ein Bezug zu einem Bermuda-Wirt wird hergestellt, der mit dem 38-Jährigen befreundet sei.
Staatsschutz kennt die Informationen
Nach Informationen der WAZ sind dem polizeilichen Staatsschutz in Bochum die im Internet kursierenden Informationen bekannt. Das Rechercheportal arbeitet mit den Klarnamen der Leute. Dort heißt es wörtlich: „Wer Kontakte zu militanten rechtsterroristischen Mörderbanden pflegt, muss Konsequenzen erfahren.“ Ein Polizeisprecher teilt zu den Darstellungen ganz allgemein mit: „Wir betrachten diesbezügliche Entwicklungen generell sehr aufmerksam. Weitere Informationen zu der in dem Artikel erwähnten Personalie können wir nicht geben, dafür bitte ich um Verständnis.“
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Bundesinnenminister Horst Seehofer hatte den rechtsextremen Verein Combat 18 am 23. Januar 2020 verboten. Mehr als 200 Polizeibeamte durchsuchten damals die Wohnungen führender Vereinsmitglieder in sechs Bundesländern. Auch im Ruhrgebiet schlugen die Fahnder zu.
Uli Borchers ist Sprecher des seit Jahren aktiven Bochumer „Bündnisses gegen Rechts“, einem Zusammenschluss verschiedener Parteien, Gewerkschaften und Gruppierungen. „Ich bin davon überzeugt, dass trotz des Verbotes weitere Aktivitäten von diesen Leuten ausgehen.“ Das Verbot von „Combat 18“ sei viel zu spät erfolgt. Inwieweit die jetzt bekannt gewordenen Recherchen allerdings zutreffend seien, könne er jedoch nicht sagen.
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„Diese Leute sind immens gefährlich“
Der Sozialwissenschaftler Alexander Häusler, der sich am Forschungsschwerpunkt Rechtsextremismus/Neonazismus an der Hochschule Düsseldorf seit Jahren mit diesem Thema beschäftigt, hat eine deutliche Meinung: „Wir halten solche Leute für immens gefährlich.“ Ein Verbot einer Organisation bedeute natürlich noch lange nicht, dass auch die dort handelnden Personen sozusagen verschwunden seien. „Die leben in rechtsextremen Parallelwelten und suchen sich sehr schnell neue Strukturen und andere Gruppen, wenn etwa ein Verein verboten ist“, weiß er.
Fremdenfeindliche und antisemitische Ideologie
Die verbotene Organisation „Combat 18 Deutschland“ galt als deutsche Sektion der 1992 als Saalschutztruppe der rechtsextremistischen „British National Party“. Wobei 1 und 8 als Code für die Buchstaben A und H, Adolf Hitler, gilt.
Der Vereinszweck von „Combat 18 Deutschland“ sei die Verbreitung einer rechtsextremistischen, fremdenfeindlichen und antisemitischen Ideologie, vornehmlich durch den Vertrieb von Tonträgern, die Organisation von Konzerten und den Verkauf von Merchandise-Artikeln. Hinweise darauf, dass es sich bei „Combat 18 Deutschland“ um den „bewaffneten Arm“ der im Jahr 2000 in Deutschland verbotenen Vereinigung „Blood and Honour“ handele, gebe es jedoch nicht.
Die Gefahr bestehe auch, dass über Musik, rechte Geschäftsmodelle und dafür empfängliche Leute in dieses Umfeld hineingezogen würden. Da sei der Schritt hin zu konkreten terroristischen Handlungen manchmal sehr klein. Die Ermittlungsbehörden müssten daher sehr eng an den Akteuren dran sein, um bereits im Vorfeld entsprechend präventiv handeln zu können. Auch konsequent umgesetzte Aussteigerprogramme, die es auch in NRW gibt, könnten helfen.
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