Bochum/Hattingen. Freispruch im Strohballen-Prozess in Bochum. Der Angeklagte ist nicht der Brandstifter, der zwei Feuer in Stiepel gelegt hat.
„Hoffentlich hat der Alptraum heute ein Ende“, hatte der Angeklagte am Mittwochvormittag vor dem zweiten Prozesstag gesagt. Der 26-jährige Hattinger stand vor dem Amtsgericht Bochum, weil er zweimal kurz hintereinander massenhaft Strohballen auf zwei Höfen in Stiepel angezündet haben soll.
Die Hoffnung des Angeklagten erfüllte sich am Mittag: Freispruch.
Dem nicht vorbestraften Mann hatte eine Haftstrafe ohne Bewährung gedroht. Am Abend des 30. November 2019 sowie wenige Stunden später in der Nacht des 1. Dezember hatten auf zwei Höfen in der Nähe des Kreisverkehrs Königsallee/Haarstraße/Kemnader Straße Strohballen gebrannt. Im ersten Fall 30, im zweiten 700. Der Sachschaden betrug 150 bzw. 30.000 Euro. Laut Anklage war es Brandstiftung durch einen Grillanzünder. Verletzt wurde niemand.
Amtsgericht Bochum führte einen reinen Indizienprozess
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Aufgrund von Indizien geriet der Hattinger in Verdacht. Er war ein guter Bekannter einer der beiden geschädigten Eigentümerfamilien und hielt sich in der Tatnacht auf diesem Hof in geselliger Runde auf. Allerdings bestritt er, der Feuerteufel zu sein. Das Gegenteil war ihm nicht nachzuweisen.
Es gab in diesem Indizienprozess keinerlei Sachbeweise, keine persönlichen Spuren, keine Überwachungskamera, keine Augenzeugen der Brandlegungen. „Die meisten Indizien sind weggebrochen“, sagte der Staatsanwalt. Auch er beantragte Freispruch.
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Verdächtig gemacht hatte ihn eine Aussage, die angeblich falsch war, sich im Prozess aber doch als richtig herausgestellt hatte. Belastet hatte ihn auch, dass er einen Grillanzünder besaß - aber den haben viele zu Hause. Außerdem soll er in der Tatnacht aufgrund der Zeugenaussagen gar keine Gelegenheit bzw. genug Zeit gehabt haben, um die Feuer zu legen. Belastet hatte ihn ferner der Versuch, Kontakt zu einer Belastungszeugin aufzunehmen. Deshalb wurde im Frühjahr auch Haftbefehl wegen Verdunklungsgefahr erlassen (der dann aber nicht vollstreckt wurde).
Kritik des Richters an der Polizei Bochum
„Es ist schwierig aufzuklären“, sagte Richter Dr. Axel Deutscher. Unzufrieden war er mit der Polizei in diesem Fall. „Die polizeiliche Ermittlungsarbeit hat noch deutlich Luft nach oben.“ Es hätte „durchaus mehr Einsatz geben können, freundlich formuliert“.
Was eine Beweisführung ebenfalls erschwerte: Es war keinerlei Tatmotiv beim Angeklagten erkennbar.
Ungeklärt wie diese zwei Brände in Stiepel sind auch noch die jüngsten vier Strohballen-Feuer seit Ende Januar 2021 auf Reiterhöfen in Stiepel, Laer, Wattenscheid und Querenburg. Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen einen Tatverdächtigen. Er ist aber auf freiem Fuß, weil offenbar Beweise fehlen. Der jetzt freigesprochene Hattinger hat damit aber nichts zu tun.