Bochum. Weil sie Corona-Patienten betreut, hat die Uni-Hautklinik die Untersuchung einer Krankenschwester abgelehnt. Die Klinik hat strenge Regeln.

Eine beinahe, selbst für Corona-Zeiten, unglaubliche Geschichte schildert eine Intensiv-Krankenschwester eines Bochumer Krankenhauses. In dieser Woche sei sie in der Universitäts-Hautklinik des St.-Josef-Hospitals zurückgewiesen worden. „Sie betreuen täglich Corona-Patienten, sie können hier nicht untersucht werden“, habe man ihr am Empfang der Hautklinik (Dermatologische Klinik) bedeutet.

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Dabei hatte die Krankenschwester den Untersuchungstermin bereits vor Wochen vereinbart. Offenbar nutzte es der Frau nichts, dass sie ein aktuelles negatives Corona-Testergebnis vorlegen konnte und zudem bereits beide Impfungen gegen Covid-19 erhalten habe. Wie die völlig konsternierte Intensivschwester berichtet, sei ihr dann der Zutritt zu dieser Untersuchung verwehrt worden.

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Allergischer Hautausschlag

Verwundert zeigte sich die in Witten-Herdecke lebende Krankenschwester über diese Abweisung vor allem auch deshalb, weil sie den Termin zuvor sogar mit der Berufsgenossenschaft abgestimmt habe. Die Untersuchung sollte ihren Angaben nach aufgrund eines allergischen Hautausschlags erfolgen, der möglicherweise auf ihre Beschäftigung auf einer Intensivstation zurückzuführen sei.

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Sie berichtet: „Neben der ohnehin zur Zeit erheblichen täglichen Belastung bringen derartige Schikanen die Intensivpflegekräfte zunehmend an den Rand der Verzweiflung.“ In einem dieser Redaktion vorliegendem Brief schreibt sie von der zunehmend schwieriger werdenden Situation auf den Stationen: „Die fehlende Anerkennung ist ohnehin schon schwer genug und nur durch den selbstlosen Einsatz im Traumberuf und das Lob der betreuten Patienten zu ertragen. Aber abgestempelt zu werden als ‘Coronapflegekräfte sind hier unerwünscht’ und bei einer in diesem Beruf auftretenden Krankheit selbst nicht behandelt zu werden, belastet die Psyche extrem.“

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Die Uni-Klinik bedauert den Vorgang

Das Katholische Klinikum bestätigt, dass sich eine Intensivschwester mit der geschilderten Symptomatik in der Berufsdermatologie vorgestellt habe und nicht behandelt wurde. Das Universitätskrankenhaus erklärt dazu: „Es hat sich nicht um einen lebensbedrohlichen Notfall gehandelt. Da die Patientin in einem Fragebogen auf die Frage, ob sie Kontakt mit Corona-Patienten gehabt habe, mit ‘Ja’ geantwortet hat, konnte die Behandlung nicht stattfinden.“

Die Berufsdermatologische Ambulanz

An der Hautklinik am Universitätsklinikum gibt es auch eine Berufsdermatologische Ambulanz. Hier werden beruflich verursachte Haut- und Schleimhauterkrankungen, einschließlich beruflich verursachter Hautkrebs behandelt.

Hier geht es auch darum, um festzustellen, ob eine bestimmte Erkrankung als Berufskrankheit zu bezeichnen ist und wie dem vorgebeugt werden kann.

Dies schrieben die Corona-Sicherheitsmaßnahmen des Krankenhauses so vor. Kliniksprecher Vassilios Psaltis: „Uns tut das natürlich sehr leid. Wir dürfen aber nicht auf Details eingehen. Aber klar ist, niemand wird hier weggeschickt und muss leiden.“ Auch die Vorlage des negativen Testergebnisses und die Impfbescheinigungen hätten in diesem Fall nicht ausgereicht, da ganz bestimmte Fristen eingehalten werden müssen. Für die Klinik sei es in diesen Tagen immens wichtig, das Haus vor den Gefahren eines Corona-Ausbruches zu schützen. Deshalb seien die Regeln sehr streng und gelten für alle gleich, ohne Ansehen der Person.

Konkret bedeute dies, dass die Patientin 14 Tage warten muss, bis sich sich erneut vorstellen darf. Das Krankenhaus betont, dass mit der Intensivschwester ein neuer Termin zur Behandlung vereinbart worden sei.

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