Bochum. Ein Blitzerauto, das aus dem Halteverbot heraus die Geschwindigkeit misst, ist einem Bochumer aufgefallen. Er fragt: Ist das erlaubt?

Dass "Blitzer" an den Straßenrändern in Bochum stehen, ist nichts Ungewöhnliches. Polizei und Ordnungsamt kontrollieren den Verkehr und schießen Fotos von Verkehrssündern. Als Meinolf Wils aber am Castroper Hellweg einen weißen Kastenwagen sah, der unverkennbar ein Blitzer war, mochte der Bochumer kaum seinen Augen trauen.

Denn: Das Auto stand auf dem Castroper Hellweg im absoluten Haltverbot. "Geschwindigkeitskontrolle im absoluten Halteverbot. Ja geht denn das", fragte er sich. Und: Wem gehört denn dieses Fahrzeug, Polizei oder Stadt?

Weißer Kastenwagen des Ordnungsamts

Nun: Die Polizei ist mit anderen Fahrzeugen unterwegs, so die Auskunft der Pressestelle. Tatsächlich handelt es sich bei dem betreffenden VW um ein Fahrzeug des Ordnungsamts der Stadt Bochum, wie Sprecher Peter van Dyk bestätigt.

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Und: Stehen und "blitzen" darf es an der besagten Stelle auch. "Das ist zwar etwas ungewöhnlich", wie es bei der Polizei heißt. Aber durchaus möglich. Denn: Paragraf 35 der Straßenverkehrsordnung räumt Vertretern von Polizei, Bundeswehr, Rettungsdienst und anderen Sonderrechte ein.

Ausnahme für Blitzerautos

Außerdem regelt Paragraf 46 der Straßenverkehrsordnung, wer wofür mit Ausnahmegenehmigungen ausgestattet wird. Dazu gehört u.a. dass Blitzerautos zeitweise im Halte- und Parkverbot stehen dürfen - ob am Castroper Hellweg oder wo auch immer. Dabei gilt: "Die Sicherheit des Verkehrs darf durch eine Ausnahmegenehmigung nicht beeinträchtigt werden." Also: Ein Halteverbot schützt vor Blitzern nicht. 

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