Bochum. Nach einer massiven Gewaltaktion zweier verfeindeter Gruppen in Bochum wurde ein Strafbefehl beantragt. Der Fall war spektakulär.

Die Attacke damals war äußerst dramatisch und brutal, strafrechtlich ist bisher aber viel weniger herausgekommen als zunächst zu erwarten war. Es geht um eine massive Auseinandersetzung zweier verfeindeter Männergruppen, die sich am 1. Advent 2019 mitten auf der Dorstener Straße in Bochum unmittelbar an der A40 und an einem Lidl-Parkplatz bekämpft hatten.

Nun hat die Staatsanwaltschaft gegen einen 22-jährigen Mann, der in Gelsenkirchen gemeldet ist, beim Amtsgericht Bochum einen Strafbefehl wegen gefährlicher Körperverletzung beantragt: ein Jahr Haft auf Bewährung. Das Amtsgericht hat aber noch nicht entschieden beziehungsweise noch ist nicht klar, ob der 22-Jährige diese Strafe annimmt. Wenn nicht, könnte es zum Prozess kommen und der Fall wird genau durchleuchtet. Der Mann soll mit einer Holzlatte auf einen am Boden liegenden Gegner eingeschlagen haben.

Ein Schwerverletzter lag auf dem Grünstreifen direkt neben der Straßenbahnstrecke

Am 1. Dezember 2019 waren zwei rivalisierende Gruppen, die mit schweren Limousinen gekommen waren, vor dem Lidl-Parkplatz aufeinander losgegangen, rund 25 Menschen (20 bis 48). Als Waffen hatten einige Mist- oder Grabegabeln, Axtstiele und Baseballschläger dabei. Es gab laute Schreie. Ein Schwerverletzter lag auf dem Grünstreifen direkt neben der Straßenbahnstrecke. Er soll von einem Auto absichtlich umgefahren worden sein. Weitere Beteiligte sollen ihn in ein anderes Auto gezogen und weggeschafft haben. Auf der A40, an der Raststätte Beverbach, wurde der Wagen von der Polizei gestoppt.

Weil der Verdacht eines versuchten Tötungsdelikt bestand, wurde eine Mordkommisssion gebildet: Mk "LiPa" -- Lidl-Parkplatz.

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Die Staatsanwaltschaft hatte Verfahren gegen 19 Männer eingeleitet, die vor allem in Hagen gemeldet sind. Die Verfahren gegen die "unterlegene Gruppe" wurden bereits eingestellt, die Verfahren gegen einige wenige andere Beschuldigte laufen noch, alle "nur" noch wegen gefährlicher Körperverletzung, nicht wegen eines versuchten Tötungsdelikts.

Das Tatmotiv ist bis heute nicht geklärt. Nicht auszuschließen sind laut Staatsanwaltschaft Streitigkeiten im Rotlichtmilieu. Sicher sei dies aber nicht. Offenbar sind alle Beschuldigte nicht sehr gesprächig.

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