Bochum-Linden. Ein Apotheker aus Bochum gab schon vor dem Stichtag Corona-Gratismasken aus – und erhielt dafür eine Abmahnung durch Mitbewerber.

Weil Clemens Lux, Inhaber der Turm-Apotheke in Linden, Gratis-Coronaschutzmasken schon vor dem Stichtag – Dienstag, 15. Dezember – an Kunden verteilt hatte, habe er von einem Mitbewerber eine Abmahnung erhalten. Das kritisiert auch Kundin Regine Binder (64): „Mit großer Empörung habe ich von der Abmahnung erfahren. Wo bleiben der gesunde Menschenverstand, Empathie und Mitgefühl bei den dafür Verantwortlichen? Was soll so eine kleingeistige Aktion?“

Kundin aus Bochum empört über Abmahnung

Sie sei vergangene Woche in der Turm-Apotheke gewesen, um etwas zu kaufen. „Hier kaufte ich bereits in den letzten Monaten meine Masken. Ich machte eine Bemerkung über die zu erwartenden Gratis-Masken; darauf sagte mir die Mitarbeiterin, dass die Freigabe vor knapp einer Stunde erfolgt wäre. Sie händigte mir drei FFP2-Masken aus. Ich fand das sehr lieb.“ Die 64-Jährige erklärt, in einem abgelegenen Gebiet zu wohnen; „um etwas zu besorgen, auch Masken, muss ich zwingend mit dem ,Virenschleuder-Bus’ fahren.“ Deshalb sei sie sehr erleichtert gewesen, dass ihr eine weitere Busfahrt erspart geblieben sei.

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Apotheker zieht Anwalt zu Rat

Clemens Lux betont, zu seiner verfrühten Maskenausgabe zu stehen, um „in der Pandemielage den Risikogruppen schnellstmöglich zu helfen. FFP2-Masken schützen deutlich besser als der gewöhnliche Mund-Nase-Schutz“. Er habe auch dazu beitragen wollen, „ab dem Stichtag entstehenden Schlangen vor der Apotheke zu reduzieren und zu verhindern, dass Leute – „insbesondere unsere Risikopatienten“ – dafür extra noch einmal raus müssen. Und natürlich, dass die Masken so schnell wie möglich auch getragen werden. Da FFP2-Masken nicht günstig sind, verzichten viele Menschen darauf, diese käuflich zu erwerben.“ Er habe einen Anwalt zu Rat gezogen.

Die Mitbewerber betonen, keine rechtlichen Schritte einleiten zu wollen; man habe damals lediglich auf die Einhaltung rechtlicher Grundlagen, die Verpackungsform und mögliche Wettbewerbsverzerrungen hinweisen wollen.

Drei Gratis-FFP2-Masken

Die Apotheken erhalten für die jetzige Verteilaktion eine Pauschalvergütung; drei Gratis-Masken können Personen ab 60 Jahren oder mit Risikoerkrankungen noch bis zum 6. Januar gegen Vorlage des Personalausweises abholen. In einigen Apotheken, so ist von Kunden zu hören, seien die Gratis-Masken schon jetzt nicht mehr zu haben. „Der Ansturm ist enorm, möglicherweise kommt es stellenweise zu zeitweisen Engpässen. Doch wir unternehmen alles, um die große Nachfrage decken zu können“, erklärt Bochums Apotheken-Sprecherin Inka Krude. Im kommenden Jahr sollen die betroffenen Personengruppen dann Bezugsscheine von ihren Krankenversicherungen erhalten.

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