Bochum. Bochumer Christian Bickelbacher fordert 830.000 Euro von seiner Versicherung für Corona-Ausfälle. Die weigert sich und erhält vor Gericht Recht.
Nach knapp 20 Minuten Verhandlung hat das Landgericht Bochum eine Klage von Bermuda-Wirt Christian Bickelbacher gegen die Allianz-Versicherung abgewiesen. Der Gastronom, der in Bochum sechs Läden – unter anderem das „ThreeSixty“ und „Tucholsky“ – betreibt, hatte die Allianz-Versicherung auf Schadensersatz für Corona-Ausfälle in Höhe von knapp 830.000 Euro verklagt.
Bochumer Wirt möchte vor das Oberlandesgericht
Die Begründung: Seit 2007 bezahle er pro Betrieb 450 Euro jährlich dafür, dass ihm die Versicherung für bis zu 30 Tage Personal- und Betriebskosten sowie den entgangenen Gewinn ersetzte, wenn sein Betrieb nach Vorgaben aus dem Infektionsschutzgesetz schließen müsse.
Die Allianz will die Ausfälle nicht bezahlen, weil nach ihrer Ansicht nur ein Versicherungsschutz bei den rund 50 Krankheitserregern, die in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen aufgeführt sind, besteht. Das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 sei in der Liste nicht enthalten.
Christian Bickelbacher zeigt sich nach der Verhandlung desillusioniert. Er möchte die Ausfall-Versicherung nicht aufgeben – und vor dem Oberlandesgericht klagen.
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