Bochum. Nach der verlorenen Klage gegen die Sperrstunde zeigt sich Wirt Martin Dombrowski erschüttert. „Jetzt muss ich ausbaden, was andere verbocken.“
Kurz nachdem das Oberverwaltungsgericht Münster (OVG) am Montagnachmittag die Sperrstunde in der Gastronomie bestätigt und damit die Klage von 19 Gastronomen aus NRW abgewiesen hat , zeigt sich der Bochumer Wirt Martin Dombrowski erschüttert. Er hatte gemeinsam mit Gastronom Christian Bickelbacher aus Bochum die Klage mitgetragen – und verloren.
„Das muss ich erstmal verdauen“, sagt der Wirt der „Weiherstube“. Er habe bei der Klage eigentlich ein gutes Gefühl gehabt. „In anderen Bundesländern scheint es ja zu funktionieren.“ Er sei zwar grundsätzlich ein Befürworter der Corona-Vorgaben. „Aber nur da, wo es sinnvoll ist.“
Gericht hält Sperrstunde in der Gastronomie für legitim
Für ihn werde es nun ein schwacher Winter. „Es kann gut passieren, dass ich im Frühling dann dicht machen muss.“ Ihn ärgert, dass auf Feiern wie etwa Hochzeiten nicht verzichtet werde. „Dort passieren die die Ansteckungen, wie es momentan immer heißt. Also muss ich jetzt etwas ausbaden, was andere verbocken.“
Das Gericht hält die Sperrstunde dagegen weiter für legitim , um die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen. Die Sperrstunde leiste einen Beitrag zur Kontaktreduzierung, indem sie verhindere, dass sich wechselnde Gäste oder Gästegruppen auch noch nach 23 Uhr in den Einrichtungen einfänden und auf dem Weg von und zu den Gaststätten begegneten. Auch das nächtliche Alkoholverkaufsverbot trage zu der vom Verordnungsgeber bezweckten Verringerung infektiologisch bedenklicher Kontakte bei.
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