Berlin. Immer mehr Gastwirte setzen sich gegendie Sperrstunde in Berlin erfolgreich vor Gericht zur Wehr.
Das Verwaltungsgericht Berlin hat die Sperrstunde für weitere Berliner Gastwirte praktisch aufgehoben. Wie schon vor einer Woche gab das Gericht nun erneut mehreren Eilanträgen gegen die vom Senat zur Bekämpfung der Corona-Pandemie beschlossene Regelung statt. Das teilte ein Gerichtssprecher am Freitag mit.
Nach den elf Gastronomen aus der Vorwoche können nun rund zwei Dutzend weitere Wirte ihre Betriebe auch in der Nacht wieder öffnen. Für alle anderen gilt die Sperrstunde von 23.00 Uhr bis 6.00 Uhr zunächst weiter.
Weitere Verfahren
Bei dem Gericht sind weitere Eilverfahren anhängig. Erwartet wird aber eine Grundsatzentscheidung des Oberverwaltungsgerichtes (OVG) zu dem Thema. Denn der Senat hatte in der Vorwoche Beschwerde gegen die Beschlüsse des Verwaltungsgerichts eingelegt. Wann das OVG dazu Stellung nimmt, ist offen.
Die Sperrstunde für Gastronomie und Handel gilt seit 10. Oktober. Alle Gaststätten sowie fast alle Geschäfte müssen in der Nacht schließen. Zusätzlich gilt - auch für Wirte, die eine Nachtöffnung gerichtlich durchsetzten - ein Ausschankverbot für Alkohol.
Der Berliner Senat hatte die Regelungen mit dem Ziel beschlossen, das Partygeschehen nebst Alkoholkonsum und damit die Ausbreitung der Corona-Pandemie zu bremsen. Andere Bundesländer zogen inzwischen nach. Allerdings befand das Berliner Verwaltungsgericht, die Sperrstunde halte einer rechtlichen Überprüfung nicht stand und sei für eine nennenswerte Bekämpfung des Infektionsgeschehens nicht erforderlich.
Keine Enthemmung durch Alkohol
Es bezog sich auf das Robert Koch-Institut. Beobachtet worden seien demnach Fallhäufungen bei Feiern im Familien- und Freundeskreis, in Einrichtungen wie etwa Alten- und Pflegeheimen, Krankenhäusern und in Verbindung mit religiösen Veranstaltungen sowie Reisen.
Auch die Gefahr einer alkoholbedingten „Enthemmung“ nach 23.00 Uhr bestehe nicht, so das Gericht in der Vorwoche. Das Alkoholverbot gelte weiter. Gastwirten könne nicht pauschal unterstellt werden, dass sie diese Regel oder etwa Abstands- und Hygienevorgaben nicht einhielten. Die neuen Entscheidungen des Gerichts sind nach Angaben des Sprechers inhaltsgleich.
Der Berliner Senat will in der Sache aber nicht klein beigeben. Der Regierende Bürgermeister Michael Müller (SPD) hatte nach einer Senatssitzung am vergangenen Dienstag angekündigt, die Sperrstunde gerichtsfest zu machen. Geplant seien eine Verordnung und eine Gesetzesänderung, um hier „nachzuschärfen“.
Dehoga fordert Abschaffung
Der Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) Berlin forderte am Freitag dagegen erneut, die Sperrstunde umgehend wieder abzuschaffen. „Berlin steht wie keine andere Stadt in Europa für Freiheit. Dies gilt auch während der Corona-Pandemie. Diese Freiheit sollten wir uns bewahren“, erklärte Hauptgeschäftsführer Thomas Lengfelder.
Die Sperrstunde stelle einen erheblichen Eingriff in die Berufsausübungsfreiheit dar. Sie bringe vor allem die ohnehin gebeutelten Bars und Clubs in vielfach existenzielle Schwierigkeiten. Zudem fehle der Nachweis, dass Hotels oder gastronomische Betriebe als relevante Ansteckungsherde aufgefallen seien. (dpa)