Essen. Das OVG Münster hat die Sperrstunde in NRW bestätigt. 19 Gastronomen hatten im Eilverfahren gegen die Regelung der Landesregierung geklagt.

  • Das Oberverwaltungsgericht Münster hat die Sperrstunde in NRW, die die Landesregierung in der Corona-Schutzverordnung festgeschrieben hat, bestätigt.
  • Damit entscheidet das Gericht gegen die Eilanträge mehrerer Gastronomen - darunter auch Unternehmer aus Bochum und Essen. Diese hatten gegen die Sperrstunde in NRW geklagt.
  • Weiter müssen alle Kneipen und Gastronomen zwischen 23 Uhr und 6 Uhr schließen. Die Sperrstunde gilt für Kreise in NRW, die mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner haben.

Das Oberverwaltungsgericht Münster (OVG) hat am Montag die Sperrstunde in NRW bestätigt. Damit folgt das Gericht nicht den Eilanträgen mehrerer Gastronomen aus NRW, die gegen die Sperrstunde geklagt hatten.

„Die Verbote dienten dem legitimen Zweck, die Weiterverbreitung des SARS-CoV-2-Virus zu verlangsamen, die bei einer 7-Tage-Inzidenz von über 50 (Gefährdungsstufe 2) wegen fehlender Nachverfolgungsmöglichkeiten außer Kontrolle zu geraten drohe“, begründete das Gericht die Entscheidung. „Die Sperrstunde leiste einen Beitrag zur Kontaktreduzierung, indem sie verhindere, dass sich wechselnde Gäste oder Gästegruppen auch noch nach 23 Uhr in den Einrichtungen einfänden und auf dem Weg von und zu den Gaststätten begegneten. Auch das nächtliche Alkoholverkaufsverbot trage zu der vom Verordnungsgeber bezweckten Verringerung infektiologisch bedenklicher Kontakte bei.“ Der Beschluss ist nicht anfechtbar.

Sperrstunde in NRW: „Beleg ist nicht gegeben“

Thorsten Hellwig, Sprecher des Hotel- und Gaststättenverbandes NRW (Dehoga), zeigt sich etwas überrascht. Er zieht einen Vergleich zum Beherbergungsverbot, das in vielen Bundesländern eingeführt wurde. Hier kippten die Gerichte die Entscheidung der Politik. „Es muss begründet werden, warum das Mittel geeignet, erforderlich und verhältnismäßig ist“, sagt er. Wie das Beherbergungsverbot müsse also auch die Sperrstunde
in NRW mit Zahlen begründet werden, und die fehlen aus seiner Sicht. „Es reicht nicht wie zu Anfang der Corona-Zeit aus, zu sagen, eine Sperrstunde reduziert das Infektionsgeschehen. Man muss es belegen. Und dieser Beleg ist nicht gegeben“, erklärt er.

Sperrstunde in NRW: Gastwirte kritisieren die Entscheidung der Politik

In vielen Städten in NRW gilt die Sperrstunde bereits. Viele Gastronomen der Region kritisieren diese Regelung der Politik:

  • Gemeinsam mit anderen Gastronomen klagen die Wirte des Essener „Café Nord“ und des „Gentle M“ vor dem OVG gegen die Sperrstunde. Die Gäste seien sicher. Darum klagt Wirt des „Café Nord“ gegen die Sperrstunde
  • Die Altstadt-Wirte in Düsseldorf klagen gegen die Corona-Maßnahme der Sperrstunde. Die Schließung um 23 Uhr sei in riesiger finanzieller Verlust. Wirte klagen gegen Corona-Maßnahme
  • Coronabedingt muss die Gastronomie in Dinslaken aktuell von 23 bis 6 Uhr schließen. Städtische Mitarbeiter kontrollieren das. Die NRZ war am Samstag dabei.
  • Der Gelsenkirchener Michael Kullik hat eine Online-Petition gestartet. Ziel ist die Aufhebung der Sperrstunde und der Maskenpflicht. Online-Petition gegen Corona-Maßnahmen
  • Martin Dombrowski aus Bochum klagt gegen die Sperrstunde in NRW. Der Wirt der „Weiherstube“ hält sie für unverhältnismäßig. Bochumer Wirt klagt gegen Sperrstunde: „Läuft auf Insolvenz raus“
  • Während für einige die Corona-Sperrstunde kein großes Problem ist, bedroht sie bei anderen in Gelsenkirchen die Existenz. Eine Bestandsaufnahme in Gelsenkirchen.
  • Nach 23 Uhr darf kein Bier mehr ausgeschenkt werden. Zumindest seit der Kreis Olpe ein Corona-Risikogebiet ist. Zum Unmut der Gastwirte.
  • Die Röhre in Moers kann wegen Corona ohnehin seit Monaten spürbar weniger Gäste begrüßen. Die Sperrstunde ist für den Wirt ein weiterer Schlag. Moerser Wirt zweifelt an Sinn der Sperrstunde
  • Im Risikogebiet HSK gilt ab 24. Oktober Corona-Sperrstunde von 23 und 6 Uhr. Das sind die Reaktionen von Wirten in Brilon und Olsberg. „Ein Schlag“ – Wirte aus Raum Brilon zur Sperrstunde
  • Die Stadt Meschede gibt bekannt, welche Maßnahmen seit Samstag gelten, um das Corona-Virus einzudämmen. Auch hier gilt die Sperrstunde.

Seit Samstag gilt in Nordrhein-Westfalen in allen Kommunen mit hohen Corona-Neuinfektionszahlen eine verpflichtende Sperrstunde für die Gastronomie. Alle Kneipen und andere gastronomische Betriebe müssen ihre Türen zwischen 23 Uhr und 6 Uhr morgens für Gäste geschlossen halten. Laut der aktualisierten Coronaschutz-Verordnung gilt die Sperrstunde in Kommunen, die innerhalb von sieben Tagen 50 oder mehr Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner aufweisen. Davon sind bereits Millionen Menschen betroffen (mit dpa)