Bochum-Gerthe. Auf dem Parkplatz an der Lothringer Straße in Bochum-Gerthe fehlen Bäume. Dabei gehören Bepflanzungen zur Baugenehmigung. Kritik an Schleichwegen.
Oft müssen sich Bezirksvertreter mit geplanten Baumfällungen zugunsten von Neubauten befassen. In der letzten Sitzung des Bezirks Bochum-Nord in dieser Legislaturperiode aber ging es um das gänzliche Fehlen von Bäumen – auf dem Parkplatz des Rewe-Supermarktes auf dem ehemaligen Zechengelände Lothringen.
Discounter nebenan pflegen ihre Bäume
Die Grünen hatten dazu im Mai eine Anfrage gestellt. Sie kritisieren: „Auf dem Gelände des Lebensmittelmarktes an der Lothringer Straße steht kein einziger Baum mehr. Dabei war der Bauherr in der Baugenehmigung dazu verpflichtet worden, eine gewisse Anzahl Bäume zu pflanzen und auch langfristig zu erhalten. Die viel zu klein bemessenen Baumscheiben auf dem Parkplatz sind stattdessen mit Fahnenmasten bestückt worden. Die Baumbeete unmittelbar am Gebäude und an der Begrenzungsmauer sind verwaist.“
Gerther Fußgängerzone verödet
Im Gerther Zentrum konzentrieren sich die Nahversorger auf das ehemalige Zechengelände Lothringen.
Seit langem wird die Verödung der Fußgängerzone beklagt. Immer wieder gibt es Leerstände, die den Bummel über Lothringer- und Gerther Straße zu keinem Vergnügen machen.
Der Verein Gerther Treff bemüht sich, wieder Leben ins Gerther Zentrum zu bringen.
Anders die Situation gegenüber: Auf dem Gelände der angrenzenden Discounter Lidl und Aldi wurden die erforderlichen Bäume gepflanzt und dauerhaft gepflegt. Auch die dafür vorgesehenen Flächen seien wesentlich größer, sodass die Bäume inzwischen bereits recht groß seien.
Ordnungsbehördliches Verfahren
Auf die Frage, was die Verwaltung zu tun gedenke, damit die Auflagen der Baugenehmigung eingehalten werden und zeitnah Ersatzpflanzungen von Bäumen in ausreichend großen Pflanzbeeten vorgenommen werden, kündigt sie an: Das Bauordnungsamt wird ein ordnungsbehördliches Verfahren gegen den Bauherrn oder dessen Rechtsnachfolger aufnehmen.
Langfristig aber könne nicht sichergestellt werden, dass Auflagen der Begrünung auch eingehalten werden. Bezirksverwaltungsstellenleiter Günter Krethke erläuterte: Nach Fertigstellung eines Vorhabens führt das Bauordnungsamt eine abschließende Bauzustandsbesichtigung durch. Dazu gehörten dann auch Pflanzgebote aus der Baugenehmigung. Danach gibt es keine weiteren Kontrollen mehr.“ Diese seien vom Gesetzgeber nicht vorgesehen. „Das wäre zu aufwendig; das Personal wurde gekürzt, so dass eine Überwachung fehlt.“
Zu wenig Mitarbeiter für Kontrollen
In der Debatte beklagten die Fraktionen, dass die Verwaltung zu wenig Mitarbeiter im Bauordnungsamt beschäftigt, die für Kontrollen dieser Art zuständig wären. Achim Wilde, scheidendes Mitglied von den Piraten, bedauerte, dass der Bauherr nicht nachweisen müsse, dass er seinen Pflichten nachkomme.
Die Grünen sind es auch, die auf Schleichwege – zum Leidwesen von Nachbarn in Wohnstraßen – zum Ruhrpark hinweisen. Seit längerer Zeit bestehe das Problem, dass Autofahrer/innen von der A 448 (ehemals Sheffield-/ Oviedo-Ring) die Abfahrt „Kornharpen“ nutzen, um über die Straßen Grüner Weg, Kornharpener Straße und Wieschermühlenstraße die „Abkürzung“ zum Ruhrpark zu nutzen.
Erhöhte Unfallgefahr
Da der Grüne Weg einerseits als Tempo 30 Zone ausgewiesen ist und andererseits als Schulweg für die Grundschule Kornharpen dient, bestehe hier erhöhte Unfallgefahr, findet die Fraktion. Auch das Verkehrskonzept Nord habe hier einen Handlungsbedarf ausgemacht. Die Grünen erhoffen sich Lösungen der Verwaltung bzw. Straßen.NRW, die Abfahrt von der Autobahn A 448 nach Kornharpen nur für den Anlieger-Verkehr und für die Anlieferung von Betrieben im Stadtteil zu begrenzen.
Die Fraktion fragt an: „Sehen Verwaltung bzw. Straßen.NRW eine Möglichkeit, auf der A 448 in Höhe der Abfahrt Kornharpen Hinweisschilder zum Ruhrpark-Einkaufszentrum anzubringen, die den Verkehr nicht durch den Stadtteil Kornharpen, sondern über den Harpener Hellweg und die Autobahn A 40 bis Abfahrt Bochum-Werne / Ruhrpark-Einkaufszentrum leiten könnten?“
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