Bochum. Der Handel will, dass am Sonntag, 4. Oktober, die Geschäfte in Bochum geöffnet sind. Darüber entscheidet die Politik in einer Sondersitzung.
Für den Verkauf öffnen sollen die Geschäfte in Bochum am Sonntag, 4. Oktober. Das hat der Handelsverband Ruhr beantragt. Der Corona-gebeutelte Einzelhandel soll davon profitieren. Allerdings sieht es nicht nach einer Erlaubnis für die Ladenöffnung aus.
Die Bochumer Verwaltung hat sich vor der Sondersitzung des Haupt- und Finanzausschusses (HFA) am Dienstagnachmittag (29.) im Rathaus jedenfalls schon klar positioniert: Sie erteilt der beantragten Ladenöffnung in der City und im Möbelhaus Hardeck in Laer eine klare Absage und beruft sich dabei auf die Rechtslage. Dazu gehört ein jüngstes Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster, in dem u.a. auch die Basis für den Antrag des Handelsverbandes, nämlich ein Erlass der Landesregierung, kritisiert wird.
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Verband beruft sich auf Landesregierung
Das Land hatte die Genehmigung von vier zusätzlichen verkaufsoffenen Sonntagen ermöglicht – und zwar ohne dass für die verkaufsoffenen Sonntage ein bis dato zwingend notwendiger konkreter Anlass gegeben ist. „Genau richtig“ begrüßten Einzelhändler, IHK und FDP diese Entscheidung. „Absolut falsch“, kritisieren Gewerkschaften und Kirchen, die weiterhin entweder vollständig oder zumindest in Teilen den verkaufsoffenen Sonntagen eine Absage erteilen.
Ohne einen gesellschaftlichen Konsens, so die Bochumer Verwaltung, sei ein verkaufsoffener Sonntag nicht möglich. Daran ändere auch der Erlass der Landesregierung nichts. Zumal die Gewerkschaft schon angekündigt habe, sie würden im Fall einer Erlaubnis durch die Politik die Rechtmäßigkeit dieser Entscheidung juristisch prüfen lassen.
Handel: 20 Prozent der Firmen befürchten das Aus
Drei weitere Sonntag stehen zur Debatte
Außerplanmäßig kommt der Haupt- und Finanzausschuss am Dienstag (29.) in seiner alten Besetzung noch einmal zusammen. Der Antrag für einen verkaufsoffenen Sonntag am 4. Oktober erfordert eine Dringlichkeitsentscheidung.
Entschieden werden muss in einer späteren Sitzung auch noch über die Frage, ob n Bochum möglich. Dabei geht es um die folgenden Termine und Orte: 8. November (Harpen/Ruhrpark), 29. November (Wattenscheid und Ruhrpark) und 6. Dezember (Innenstadt und Laer/Möbel Hardeck).
In einem OVG-Urteil von Anfang September heißt es, das Gericht sei sich bewusst darüber, „dass einige Branchen durch die Corona-Pandemie erhebliche Einbußen erlitten haben.“ Die Einzelhandelsstatistik zeige aber, das „der landesweite Gesamtumsatz des Einzelhandels in Verkaufsräumen, ohne den Onlinehandel trotz weggefallener verkaufsoffener Sonntage und Fortbestehen der Hygieneauflagen im Vergleich zum Vorjahreszeitraum im ganzen Land, wenn auch nur leicht, real sogar zugenommen“ habe.
Das sieht der Handelsverband anders. Zehn Prozent des Jahresumsätze habe der mehrwöchige Shutdown gekostet, dazu komme die Kundenzurückhaltung in der Corona-Zeit. Das habe eine nicht repräsentative Umfrage gezeigt. 20 Prozent der Geschäftsleute befürchten demnach eine Schließung ihres Geschäfts. Daher müsse es neue Impulse geben. Eine Einschätzung, die die Industrie- und Handelskammer (IHK) Mittleres Ruhrgebiet teilt: „Es wäre grundsätzlich wünschenswerte, verkaufsoffene Sonntage als Maßnahme zur Förderung des Einzelhandels in den Masterplan Einzelhandel der Stadt Bochum aufzunehmen“, so Jennifer Duggen von der IHK.
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Verdi begrüßt Verwaltungsvorschlag
Die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi begrüßt derweil die Einschätzung des OVG und den Beschlussvorschlag der Bochumer Verwaltung, die Ladenöffnung am Sonntag nicht zu genehmigen. Und das nicht nur, um, wie es heißt, die Interessen der Beschäftigten zu schützen, „Die Probleme des Einzelhandels lassen sich durch Sonntagsöffnungen nicht lösen, sie verschärfen nur den ruinösen Verdrängungswettbewerb auf dem Rücken der Beschäftigten“, sagt Verdi-Gewerkschaftssekretärin Daniela Arndt.
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