Bochum. Im Rechtsstreit um die Kündigungen der Belegschaft vom Rewe-Naturkost-Markt Artmann in Bochum gibt es erste Urteile: Kündigungen sind unwirksam.
Im Kündigungsstreit um das Ende des Rewe-Naturkost-Marktes Artmann in Bochum-Langendreer haben die 1. und 5. Kammer erste Urteile gesprochen. Danach sind die ausgesprochenen Kündigungen der Arbeitnehmer unwirksam.
Wie Richter Christian Vollrath am Freitag mitteilte, beruhe dies auf formalen Erwägungen zu der gesetzlich zwingend vorgeschriebenen „Massenentlassungsanzeige“. Da habe Artmann nach Auffassung des Gerichts Fehler gemacht.
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Johannes Artmann hatte im Frühjahr nach fast 30 Jahren als Supermarkt-Leiter das Geschäft am Birkhuhnweg aufgegeben, weil er 65 Jahre wurde, und allen 76 Mitarbeitern betriebsbedingt gekündigt. Viele haben dagegen geklagt. Ein neuer Betreiber (ein Biokost-Händler) soll den Markt übernehmen. Wenn nun ein Nachfolgebetrieb in seiner Art ähnlich ist wie der vorherige, läge ein so genannter Betriebsübergang vor, dann könnte die bisherige Belegschaft automatisch vom neuen Betreiber übernommen und weiterbeschäftigt werden müssen.
Doch diese Frage, ob überhaupt ein Betriebsübergang vorliegt, ist vor Gericht offen geblieben. Der neue Betreiber ist bislang noch nicht an den Verfahren beteiligt worden. Weitere Verfahren zu dieser Frage stehen noch vor der 3. und 4. Kammer an.
Noch ein weiteres Verfahren ist jetzt aber ebenfalls bereits beendet worden. Der frühere Vertreter Artmanns hatte gegen seinen fristlosen Rauswurf geklagt; er soll an seinen Arbeitszeiten manipuliert haben, was er bestreitet. Beide Seiten verglichen sich und lösten das Arbeitsverhältnis „zu bestimmten Konditionen“ auf, so Vollrath.