Bochum. Den Vorschlag des Ministeriums, Gassi-Gehen zu verordnen, halten Bochumer Hundehalter für unkontrollierbar. Doxh es gibt auch Zustimmung.
Verordnetes Gassi-Gehen – das schlägt das Bundeslandwirtschaftsministerium vor. Ein viel diskutiertes Thema auch unter Bochumer Hundebesitzern. Ein Großteil lehnt die Gassi-Pflicht ab. Doch es gibt auch Zustimmung.
Einigkeit herrscht darüber, dass eine Kontrolle gar nicht möglich scheint. Und: Wer sich einen Hund anschafft, sollte wissen, dass der Auslauf braucht.
Dreimal täglich in Bochumer Parks oder an die Ruhr
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„Man sollte meinen, dass jeder Hundebesitzer seinem Tier Bewegung verschafft, doch es gibt genug Idioten, die dies nicht tun. Wir haben unser Tier aus solch’ einer Haltung“, berichtet Hanna Schlieper, die gemeinsam mit Marc Altenburg die Hündin Iva im Stadtpark ausführt. Seit fast zwei Jahren haben sie sie jetzt. „Zu Anfang konnte Iva mit anderen Hunden nicht umgehen, weil sie kaum rauskam und wenig sozialisiert war. Jetzt geht es besser.“ Mindestens dreimal täglich gehen sie mit dem Schäferhund-Mischling Gassi, auch im Weitmarer Holz, auf der Schmechtingwiese und an der Ruhr.
„Eine gute Idee“, findet Nils Kenen. „Doch genauso unnötig. Denn es betrifft keinen, der kein Problem damit hat, diese Verordnung auch einzuhalten. Und wie bei den meisten Vorschriften gilt auch hier: Es wäre nicht zu kontrollieren.“ Nils Kenen ist mit Henry, dem Hund seiner Freundin, unterwegs, einem bretonischen Spaniel. Das lebhafte Tier braucht viel Auslauf: „Wir gehen dreimal täglich mit ihm raus, zweimal davon jeweils bis zu 40 Minuten.“ Er nutzt gern den Stadtpark, weil er ganz in der Nähe wohnt.
Das Tier ist für den Halter alles
„Die denken sich immer neue unsinnige Sachen aus“, erregt sich eine Hundebesitzerin und ehemalige Krankenschwester aus Polen, die seit 43 Jahren in Deutschland lebt und ihren Namen nicht nennen will. Wer sich einen Hund anschaffe, für den sei das Tier doch alles. Ihr Vorschlag: „Alle Politiker in eine Rakete stecken und zum Mond schießen.“
Für manche Hunde ist eine Stunde schon zuviel
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So krass urteilt Sabine Srock, stellvertretende Leiterin des Bochumer Tierheims, natürlich nicht. Doch auch sie findet: „Dieser Vorschlag ist fragwürdig wegen der Durchsetzbarkeit. Ebenso hinterfragt werden muss die Anordnung, mindestens eine Stunde am Tag mit dem Tier Gassi zu gehen. Es gibt Hunde, die können das gar nicht. Wenn ich etwa einen alten Hund habe und nicht auf eine Stunde Spazierengehen komme, bin ich dann gesetzesbrüchig?“ Mit Hund Spike, der wegen Überzüchtung starke Atemprobleme hatte, durch Spenden operiert und später vermittelt werden konnte, hatte das Tierheim erst jüngst so einen Fall: „Spike wäre bei viel Auslauf gestorben.“
Die Länder haben das letzte Wort
Ob diese neuen Regeln tatsächlich kommen, hängt von den zuständigen Bundesländern ab.
Bislang ist es nur ein Entwurf, den die Landwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU) auf den Weg gebracht hat.
Darin enthalten ist auch ein Verbot des Haltens von Tieren als Kettenhunde. Doch auch hier soll es Ausnahmen geben.
Gut hingegen findet sie in der geplanten Neuregelung der Tierschutz-Hundeverordnung das Ausstellungsverbot von Hunden aus Qualzuchten. Diese sind zwar eigentlich längst verboten, „doch es gibt sie noch, oft im Hinterhof. Da bestimmt die Nachfrage das Angebot“. Immer noch kauften Menschen Welpen aus Rassen wie Möpse, französische Bulldoggen oder Pekinesen, mit großen Kulleraugen und Babygesicht, auch aus dem Ausland. „Ein Ausstellungsverbot ließe sich kontrollieren. Damit einher gehen sollte das Verbot von Werbung dubioser Züchter in sozialen Medien und Internetportalen.“
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