Essen/Dortmund. In Kürze gibt es eine neue Tierschutz-Hundeverordnung. Zweimal am Tag müssen Hunde dann Auslauf bekommen. Kommt jetzt die Gassi-Pflicht?

Hunde brauchen Auslauf. Und Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner will jetzt auch gesetzlich neu regeln, wie viel genau. Insgesamt eine Stunde, heißt es in einem Entwurf der CDU-Politikerin, der nun mit den Ländern und Fachverbänden abgestimmt werden soll. Kontrolliert werden kann das allerdings kaum. Und schon einen Tag nach Bekanntwerden ist auch strittig, ob die Verordnung für alle Hunde gilt oder nur für solche, die im Zwinger gehalten werden.

Lob vom Tierschutzbund

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Für den Deutschen Tierschutzbund geht die geplante Verordnung dennoch „in die richtige Richtung“ wie Sprecherin Hester Pommerening sagt. In der derzeit gültigen Fassung der Tierschutz-Hundeverordnung ist noch von „ausreichend Auslauf“ die Rede. Eine Formulierung, die Udo Kopernik, Sprecher des Verbandes des Deutschen Hundewesens (VdH) schon lange für zu schwammig hält. „Da kann jeder raus machen, was er will.“

In der Gruppe sind Hunde meist besonders gerne unterwegs
In der Gruppe sind Hunde meist besonders gerne unterwegs © Getty Images | svetikd

Künftig geht das nicht mehr. Denn in der Neufassung, heißt es nun „mindestens zwei Mal am Tag“ und „insgesamt eine Stunde“. Schlechtes Wetter ist keine Entschuldigung, den Ausgang des Vierbeiners zu verkürzen, ein schlechter Gesundheitszustand des Hundes schon. „Bestehende Regelungen werden konkretisiert, das ist gut“, sagt Pommerening.

Verwirrung um Hunde im Zwinger

Nicht an allen Stellen ist die neue Verordnung so eindeutig. Die Formulierung „Auslauf im Freien außerhalb eines Zwingers“ hat bei manchen Hundehaltern zu der Überzeugung geführt, es gehe nur um Hunde im Zwinger. „Mit der Änderung haben wir insbesondere diejenigen Hundehaltungen im Blick (zum Beispiel Zwingerhaltung), bei der die Tiere häufig und/oder lange Zeit allein gelassen und nicht ausgeführt werden“, schreibt auch das Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft.

„Insbesondere“ heißt aber nicht „ausschließlich“. Zumindest nicht im Ruhrgebiet. „Die Verordnung gilt auch für die Haltung von Hunden in Wohnungen“, stellt etwa die Stadt Dortmund klar und auch andere Städte haben offenbar keine Unterschiede gemacht. Kontrolliert aber, heißt es vielerorts, wurde die Gassi-Pflicht kaum.

Behörden passen: Es fehlt Personal

Auch Zwingerhunde bekommen bald mehr Auslauf.
Auch Zwingerhunde bekommen bald mehr Auslauf. © FUNKE Foto Services | Bastian Haumann

Zuständig für diese Kontrollen seien die Behörden der Länder, heißt es aus dem BMEL. In Nordrhein-Westfalen sind dies die Veterinärämter. „Die werden aber sicherlich nicht bei jedem Hundebesitzer klingeln und fragen, ob er schon mit dem Hund draußen war“, räumte eine Ministeriumssprecherin ein. Und ebenso wenig dürften sie nachforschen, ob eine Betreuungsperson sich – wie in der Verordnung vorgegeben - „mehrmals täglich“ um das Tier kümmert. Wie auch? Die Behörden seien mit ihrem Personal schon jetzt am Limit stellte am Dienstag etwa Jörg Bülow vom Gemeindetag Schleswig-Holstein dem NDR gegenüber klar.

Man reagiere auf Hinweise aus der Bevölkerung, heißt es dazu aus mehreren Revierstädten. Mehr können man nicht tun. Wenn Tipps kommen, da sind sich Tierschutzbund und VdH einig, wird es die neue Verordnung ein Durchgreifen leichter machen. Vor allem bei den Hundezüchtern, die sich künftig mindestens vier Stunden täglich um Welpen kümmern müssen, damit diese sich ausreichend an Menschen gewöhnen. Und bei denen ein Betreuer höchstens drei Würfe - also Welpen-Nachwuchs einer Hündin - gleichzeitig betreuen darf.

Noch kein Rundum-Sorglos-Paket

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Thomas Schröder, Präsident des Tierschutzbundes, geht die geplante Neufassung noch nicht weit genug. Er fordert unter anderem eine Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Haustiere und ein Nachweis angehender Hundehalter, dass sie über das Fachwissen zur Tierhaltung verfügen. Bei allen Fortschritten, sagt Schröder: „Ein Hundeschutz-Rundum-Sorglos-Paket ist das noch nicht.“