Bochum/Herne. Wegen fahrlässiger Tötung stand ein 36-jähriger Autofahrer aus Herne in Bochum vor Gericht. Ein Radfahrer (84) war tödlich verunglückt.

Nach einem tödlichen Unfall mit einem Radfahrer in Bochum-Gerthe muss ein 36-jähriger Autofahrer 600 Euro an die Verkehrswacht zahlen. Danach wird das Amtsgericht ein Strafverfahren gegen den Mann ohne Urteil einstellen. Er saß am Mittwoch wegen des Vorwurfs der fahrlässigen Tötung auf der Anklagebank.

Der Herner fuhr am 12. Oktober 2019 um 11.34 Uhr mit einem Opel Astra auf der Sodinger Straße Richtung Süden. An der Kreuzung zum Castroper Hellweg hielt er an einer Rot zeigenden Ampel an. Schräg rechts vor ihm wartete ein 84-jähriger Radfahrer. Als die Ampel auf Grün sprang, bog der Autofahrer rechts ab. Gleichzeitig fuhr der Radfahrer, der einen Elektromotor hatte und zügig beschleunigt haben soll, aber geradeaus.

Radfahrer trug keinen Helm und erlitt ein schweres Schädelhirntrauma

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Irrigerweise soll der Autofahrer geglaubt haben, dass auch der neben ihm fahrende Radfahrer rechts abbiegen wollte. Diesen Irrtum hätte er bei sorgfältiger Aufmerksamkeit rechtzeitig erkennen müssen, heißt es in der Anklage.

Der Radfahrer prallte rechts hinten gegen das abbiegende Auto und stürzte auf die linke Kopfseite. Dabei erlitt er ein massives Schädelhirntrauma. Er trug keinen Helm. Fünf Tage später starb er an den Verletzungen.

„Leider habe ich den Radfahrer total aus den Augen verloren“, sagte der Autofahrer, ein nicht vorbestrafter Angestellter. Er habe beim Abbiegen extra einen großen Bogen um den Radfahrer gemacht, habe dann beim Einbiegen auf den Castroper Hellweg verkehrsbedingt wegen eines stehenden Autos vor ihm anhalten müssen. Zwei bis drei Sekunden nach seinem Anfahren sei der Radfahrer in das Autoheck gefahren.

Richter aus Bochum: „Sie müssen damit klar kommen, dass jemand zu Tode gekommen ist“

Dass der Wagen beim Aufprall gestanden haben soll, hörte das Gericht im Prozess zum ersten Mal. In der Anklage hieß es, dass der Pkw den Radfahrer beim Fahren erfasst haben soll.

Der Prozess dauert nur eine gute halbe Stunde. Richter Dr. Axel Deutscher sprach von einem „Verschulden im untersten Bereich“, „ein Augenblicksversagen“. Die enorme Folge des Unfalls, der Tod, sei unabhängig vom Ausmaß der individuellen Schuld: Der Radfahrer hätte auch nur leicht verletzt werden können oder einen Armbruch erlitten haben.

Allerdings sagte der Richter dem Angeklagten auch: „Sie müssen damit klar kommen, dass jemand zu Tode gekommen ist.“

Die Staatsanwaltschaft stimmte der Einstellung des Verfahrens sofort zu.