Bochum-Weitmar. Die Stadt Bochum hat dieses Jahr die ersten Fahrradstraßen eingerichtet. Radler haben hier Vorrang.
Auf ihnen dürfen grundsätzlich nur Fahrräder fahren, alle anderen Fahrzeuge sind zunächst ausgeschlossen. Fahrräder dürfen hier auch nebeneinander fahren. Die ansonsten geltende Vorschrift, dass dies nur erlaubt ist, wenn der (Kfz-)Verkehr nicht behindert wird, gilt hier nicht.
Mehrere Strecken
Mit dabei sind ein Teil der Weitmarer Straße zwischen Kohlenstraße und Lange Malterse sowie Teile der Schnat- und der Nevelstraße. In Arbeit befinden sich aktuell noch ein Teil der Brockhauser Straße im Bereich des Ruhrtalradweges und die Straße Ümminger See. Weitere Fahrradstraßen befinden sich laut Stadt in Planung.
Damit will die Stadt die Situation für Radfahrende in Bochum verbessern. „So wie eine Autostraße speziell auf den Autoverkehr zugeschnitten ist, ist die Fahrradstraße auf den Radverkehr ausgerichtet. Auf allen anderen Straßen gilt weiterhin, dass hier sowohl Autos als auch Fahrräder gleichberechtigt sind.“
Regeln auf den Fahrradstraßen
Autos dürfen mit einer Höchstgeschwindigkeit von 30 Kilometer pro Stunde nur auf Fahrradstraßen fahren, die per Beschilderung dafür freigegeben sind. Solche Ausnahmen bestehen in der Regel, wenn sie als Zufahrt zu privaten Grundstücken dienen oder wenn diese eine wichtige Verbindungsfunktion erfüllen. Dabei sind, so die Stadt, „Autos hier aber immer nur zu Gast – der Radverkehr bestimmt die Benutzung der Fahrbahn und damit die tatsächlich gefahrene Geschwindigkeit.“
Dort, wo kein Gehweg vorhanden ist, dürfen Fußgänger auf der Fahrbahn laufen und die Radfahrenden müssen entsprechende Rücksicht nehmen. Auch auf Fahrradstraßen gehöre die Fahrbahn also nicht immer den Radfahrenden alleine, auch hier gelten die übrigen Verkehrsregeln – insbesondere die Rücksichtnahme auf Andere. Beschildert wird immer die einzelne Straße, von dieser Straße abzweigende Straßen sind dadurch wieder für alle Verkehrsarten zugelassen, wenn die Beschilderung nichts anderes anzeigt.