Bochum. 10.500 Kinder in Bochum werden von Montag an wieder in Kitas und Tagespflegestellen betreut. Aber: Das Angebot in den Kitas ist verkürzt.
Fast drei Monate lang waren die Kindertagesstätten und Tagespflegeeinrichtungen für viele von 10.500 Kindern in Bochum geschlossen. Von Montag (8. Juni) an werden nun alle Kinder wieder betreut – in den Kitas allerdings in geringerem Umfang als vor Beginn der Corona-Krise. „Insgesamt gehen wir davon aus, dass alle Kitas und Tagespflegestellen ab Montag öffnen werden“, sagt Sozialdezernentin Britta Anger zusammen.
Eltern dürfen ihre Kinder nur verkürzt in die Kitas schicken: zehn Stunden weniger als in den Betreuungsverträgen mit den Trägern vereinbart. „So gibt es das Handlungskonzept der Landesregierung vor“, heißt es bei der Stadt, die nicht mit allen der landesweit gültigen Regelungen zufrieden ist, wie am Freitag zu vernehmen war.
Kita-Betreuung wird um zehn Stunden reduziert
Das gilt vor allem für die Reduzierung der Betreuungszeit von 45 auf 35 Stunden, von 35 auf 25 Stunden und von 25 auf 15 Stunden pro Woche. „Hier sehen wir große Probleme für Eltern, die dringend den gewohnten Betreuungsumfang für ihre Kinder benötigen“, kritisiert Sozialdezernentin Anger. Anfragen in Düsseldorf, ob andere Regelungen möglich seien, hätten beim Land kein Gehör gefunden. Wegen des reduzierten Leistungsumfangs berechnet die Stadt im Juni und Juli nur die Hälfte des sonst üblichen monatlichen Kita-Elternbeitrags.
Beendet ist von Montag der Anspruch auf eine Notbetreuung für Kinder von Eltern in so genannten systemrelevanten Berufen wie zum Beispiel im Gesundheitswesen. Diese hat bislang auch eine Betreuung an Samstagen, Sonn- und Feiertagen ermöglicht. „Das bedauere ich sehr“, sagt die Sozialdezernentin. Die Stadt werde in Absprache mit den Trägern der Kitas für Härtefälle eine Betreuung über die reduzierte Regelzeit hinaus ermöglichen. Dazu müssen vier Kriterien erfüllt sein.
Kommunen müssen eigene Härtefall-Regelungen finden
Härtefallregelungen können für Eltern greifen, denen eine Kündigung, eine Betriebsschließung mit Jobverlust oder ein erheblicher Verdienstausfall droht, der nicht durch staatliche Hilfe aufgefangen wird, sowie für Kinder, die das Jugendamt ohne Notbetreuung sonst in Obhut nehmen würde. „Da Vorgaben des Landes fehlen, muss jede Kommune eigene Regelungen mit den Trägern festlegen“, so Britta Anger. Anträge auf Härtefallregelungen können über die Kita-Leitungen gestellt werden.
In den Kitas gelten von Montag an einige neue Bestimmungen. So dürfen die Gruppen nicht gemischt werden. Sie dürfen daher bestimmte Gebäudebereiche wie Flure, Küche und das Außengelände nicht zeitgleich nutzen. Eltern dürfen die Kitas nicht betreten und müssen beim Bringen wie Abholen ihrer Kinder eine Mund-Nase-Bedeckung tragen. Die Beschäftigten aller Kitas in Bochum seien mit Schutzmasken ausgestatten worden, heißt es bei der Stadt. Die Masken stammen aus der vor einigen Wochen zur Verfügung gestellten Erstausstattung des Landes.
Keine Einschränkungen in Tagespflegestellen
Betreut werden von Montag auch wieder die 1900 Mädchen und Jungen, die von Tagesmüttern und -vätern im Rahmen einer Tagespflegestelle betreut werden. Für sie gilt – anders als in den Kitas – keine eingeschränkte Betreuungszeit. Das Jugendamt geht davon aus, dass alle Tagespflegekinder wieder betreut werden können. „In einigen Fällen greifen Vertretungsregelungen“, sagt Franziska Weiße, die stellvertretende Leiterin des Jugendamts.