Bochum. Die Verbraucherberatung ist in der Corona-Krise gefragter denn je. Die Anfragen reichen vom Klopapier bis zur Abi-Feier. Hier sind die Antworten.

Die Verbraucherzentrale in Bochum ist wegen der Corona-Krise derzeit nur telefonisch und online zu erreichen. Anfragen gibt's dennoch zuhauf. Dabei beschäftigen sich die Verbraucherschützer auch mit außergewöhnlichen Anliegen. Toilettenpapier zählt ebenso dazu wie Abi-Feiern.

"Es ist ja nicht so, also würde die normale Arbeit weniger", sagt Andrea Thume, Leiterin der Bochumer Verbraucherzentrale. Ärger mit Mobilfunkanbietern oder Inkassobüros, Abzocke bei Haustürgeschäften, Kontopfändungen: Auch in Corona-Zeiten werden die Bochumer von ganz alltäglichen Verbrauchersorgen geplagt.

Reise-Fragen stehen ganz weit oben

Und doch sind es die Folgen der Pandemie, die die Beratungen in diesen Wochen prägen. Ganz weit vorn: Reise-Stornierungen. Dabei gilt: Wegen der weltweiten Reisewarnung ist ein Rücktritt aktuell kostenlos - anders als bei Touren, die erst in einigen Wochen oder Monaten gebucht sind. Wegen der Flut von Anfragen hat die Verbraucherzentrale NRW eine eigene Reise-Hotline eingerichtet: 0211/33 99 58 45 (montags bis freitags von 9 bis 15 Uhr).

Rückerstattungen für ausgefallene Veranstaltungen stehen auf Platz 2. Der Appell der Experten: "Überlegen Sie, ob Sie Terminverschiebungen akzeptieren können, anstatt Ihr Geld zurückzufordern. Gerade kleine Firmen und Kulturschaffende kann die Corona-Krise sonst in wirtschaftliche Not bringen."

Küchenrolle ist kein Ersatz

Hinzu kommen Themen, die die Verbraucherschützer sonst eher selten auf dem Schirm haben. Drei Beispiele:

- Toilettenpapier. Hamsterkäufe führen seit Wochen zu massiven Engpässen. Wer als Ersatz zur Küchenrolle greift, sollte bei der Entsorgung nicht zu sorglos sein. "Die dicken und festen Papiere lösen sich im Wasser nicht auf, sondern verstopfen die Abflussrohre", warnen die Berater. Nur das normale Toilettenpapier darf ins Klo. "Alles andere muss nach Gebrauch in die Tüte und dann ab in die Tonne.“

- Hochzeitsfeiern. Vorerst bis zum 19. April, vermutlich aber länger sind sämtliche Restaurants und Locations in Bochum geschlossen. Die Miete für vorab reservierte Räume muss mangels Leistung nicht gezahlt werden, auch keine Rechnungen für Catering, Musik oder Fotos. "Wir empfehlen jedoch, sich um eine einvernehmliche Lösung wie einen Ersatztermin zu bemühen", so die Verbraucherzentrale.

- Abiturfeiern. Auch hier drohen Absagen durch Zwangsschließungen. Mitunter stehen Ersparnisse von Schülern in Höhe von mehreren zehntausend Euro auf dem Spiel, weiß Andrea Thume und rät: "Hier kann es am besten sein, einen Anwalt einzuschalten."

Miete in Raten nachzahlen

Am Herzen liegt der Verbraucherschützerin auch ein Ratschlag an Mieter. Zwar hat der Gesetzgeber ein Kündigungsverbot für Bewohner erlassen, die wegen der Corona-Krise ihre Miete nicht aufbringen können. "Die Mietzahlung ist aber nicht aufgehoben, sondern nur aufgeschoben", betont Andrea Thume. Ihr Tipp: Sich mit dem Vermieter frühzeitig auf eine Ratenzahlung einigen. Das gelte auch für fällige Nachzahlungen nach Gas- und Stromsperren, die gleichfalls bis zum 30. Juni ausgesetzt sind.

Das Team der Verbraucherberatung an der Oberen Beckstraße ist zu den gewohnten Zeiten telefonisch unter 0234/97 47 37 01 zu erreichen - sowie elektronisch über das Kontaktformular unter www.verbraucherzentrale.nrw/bochum.