Bochum. Für betroffene Mieter gilt in der Corona-Krise ein Kündigungsschutz. Das sei aber kein Freibrief, so der Bochumer Haus- und Gundeigentümerverein.
Mietern darf in den nächsten drei Monaten nicht gekündigt werden, wenn sie wegen der Corona-Krise die Miete nicht zahlen können. Das dürften Mieter aber keinesfalls "als Freibrief verstehen", betont der Haus- und Grundeigentümerverein in Bochum.
Ab dem 1. April gilt der Corona-Mieterschutz. Wer als Folge des Virus (etwa wegen Kurzarbeit) sein Einkommen verliert und kein Geld mehr für die Miete hat, darf - zunächst bis 30. Juni - nicht gekündigt werden. Die Zahlungen müssen später nachgeholt werden.
Langfristige Ausfälle sind nicht zu verkraften
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Der Bochumer Haus + Grund-Vorsitzende Jörg Ehrhardt appelliert an betroffene Mieter, Sozialleistungen in Anspruch zu nehmen und so die Miete oder wenigstens die Betriebskosten und einen Teil der Kaltmiete zu bezahlen. "Es gibt genügend Eigentümer, die aus den Mieteinnahmen ihren Lebensunterhalt oder laufende Unterhaltspflichten bestreiten. Viele von ihnen sind Rentner, Kleinselbstständige, Gastronomen oder Handwerker, die selbst durch die Corona-Krise belastet sind." Langfristige Mietausfälle seien vielfach nicht zu verkraften.
Seinen 5000 Mitgliedern rät der Verein, besonnen zu reagieren. In dieser schwierigen Übergangszeit sollten Mieter und Vermieter einvernehmliche Lösungen anstreben und versuchen, rechtliche Schritte zu vermeiden.
Mieterverein rät: Frühzeitig das Gespräch suchen
Diesen Appell begrüßt auch der Mieterverein Bochum. "Wir raten allen Mietern, die in Zahlungsschwierigkeiten geraten, frühzeitig das Gespräch mit dem Vermieter zu suchen", sagt Rechtsberaterin Sabine Mosler-Kühr. "Unseren Mitgliedern helfen wir auch gerne dabei, wegen der geschlossenen Geschäftsstellen im Moment allerdings nur telefonisch."