Bochum/Hattingen. Wegen versuchten Mordes sind zwei Männer zu Haft verurteilt worden. Sie hatten unter Alkohol einen E-Scooter auf die A40 in Bochum geworfen.
Für die Täter war es eine Schnapsidee, für das Landgericht aber ein versuchter Mord: der Wurf eines E-Scooters von einer Brücke auf die A40 in Bochum. Es verurteilte am Donnerstag einen 18-jährigen Bochumer zu drei Jahren Jugendstrafe und einen 22-jährigen Hattinger zu dreieinhalb Jahren Haft.
Außerdem wies die 3. Strafkammer beide Täter wegen ihres übermäßigen Alkokolkonsums in eine geschlossene Entziehungsanstalt ein. Sollten sie diese nach ein oder zwei Jahren erfolgreich bewältigen, könnte die restliche Haftstrafe auf Bewährung erlassen werden.
Richter: "Man schickt den Roller quasi auf einen Blindflug"
Seit dem Verbrechen am Abend des 23. September sitzen die beiden Freunde in U-Haft. Damals hatten sie mal wieder kräftig Alkohol in sich hineingeschüttet, in der Nähe des Ruhrstadions. Der 18-Jährige (2,17 Promille) kam auf die Idee, einen E-Mietroller am Straßenrand zu stehlen und dann von der A40-Überführung "Grummer Deckel" auf die Autobahn zu werfen, direkt vor die Tunneleinfahrt. Der 22-Jährige (1,57 Promille) ließ sich zum Mitmachen breitschlagen.
Beide wuchteten den 25 Kilo schweren E-Scooter über die zwei Meter hohe Brüstung und ließen los. "Man schickt den Roller quasi auf einen Blindflug", sagte Richter Johannes Kirfel.
Richter: Es hätte Tote geben können
Neun Meter tiefer schlug der Roller mit 43 km/h Flugtempo auf der linken Fahrbahn in Fahrtrichtung Dortmund auf. Vier Autos rollen darüber, weil sie nicht ausweichen konnten. Wie durch ein Wunder wurde niemand äußerlich verletzt. Richter Kirfel entwarf das Szenario, dass der Roller durch die Frontscheibe rast, den Fahrer sofort tötet, vielleicht auch den Beifahrer, und hinten sitzen Kinder, die das miterleben. "Das war denkbar, das hätte passieren können."
Die Angeklagten hätten sicher nicht jemanden mit Absicht töten wollen, aber sie hätten damit rechnen müssen, dass es so kommt. Trotz des Alkohols seien sie noch orientierungsfähig gewesen, sagte der Richter. Allerdings fielen die Strafen wegen verminderter Schuldfähigkeit milder aus.
Geschädigte Autofahrer plädierten für eine milde Bestrafung
"Ich möchte mich entschuldigen", sagte der 18-Jährige vor dem Urteil. Eine Alkoholtherapie werde für ihn "auf jeden Fall das Richtige sein". Im Prozess sagte er, dass er sich nicht an die Tat erinnere. Bei seiner Festnahme direkt nach der Tat hatte er aber den Wurf eingeräumt. Sein mitangeklagter Freund war erst im Prozess geständig. Auch er bat um Entschuldigung.
Einer betroffenen Autofahrerin (49) gaben sie 1000 Euro Entschädigung. Auffallend war, dass der Großteil der vier Autofahrer eine milde Bestrafung wollten und die Entschuldigung annahmen.
Vier Haltestellen auf der Königsallee in Bochum zerstört
Verurteilt wurden die Angeklagten auch wegen Sachbeschädigung. Auf der Königsallee hatten sie im November 2018 vier Haltestellen zerschlagen, aus purer Zerstörungslust und wieder unter Alkohol. Schaden: mehr als 2000 Euro. Der 18-Jährige war im Rausch auch betrunken Auto gefahren und hatte Polizisten übelst beleidigt.
Die Täter nahmen das Urteil an. Der Staatsanwalt forderte jeweils ein halbes Jahr Haft mehr für sie.