Bochum/Hattingen. Die Männer, die einen E-Scooter auf die A40 in Bochum geworfen haben sollen, sind laut Gutachter nicht voll schuldfähig. Sie waren betrunken.

Die beiden Angeklagten, die stark alkoholisiert einen E-Scooter auf die A40 in Bochum geworfen haben sollen, sind nicht voll schuldfähig. Zu dieser Einschätzung kommt ein psychiatrischer Gutachter.

Am Mittwoch erklärte er vor der 3. Strafkammer des Landgerichts Bochum, dass der 18-jährige Bochumer wegen seiner Alkoholisierung nur vermindert schuldfähig gewesen sei. Laut Anklage hatte er bei dem Verbrechen am 23. September vorigen Jahres gegen 20.40 Uhr 2,17 Promille intus.

Beide Angeklagte sitzen seit sechs Monaten in U-Haft

Sein Freund, der mitangeklagte 22-jährige Hattinger, hatte laut Anklage 1,58 Promille im Blut. Bei ihm sei eine verminderte Schuldfähigkeit nicht auszuschließen, so der Gutachter. Beide Angeklagte sind alkoholgewöhnt. Sie sitzen seit der Tat in U-Haft.

Ihnen wird versuchter Mord vorgeworfen, weil sie den Tod eines Menschen zumindest billigend in Kauf genommen haben sollen. Im Rausch hatten sie den 25 Kilo schweren E-Roller laut Anklage auf der A40-Brücke "Grummer Deckel" auf eine zwei Meter hohe Brüstung gewuchtet. Dann ließen sie ihn aus neun Metern Höhe auf die Fahrbahn in den fließenden Verkehr direkt vor dem Tunnel fallen. Sozusagen blind.

Roller schlug mit einer Geschwindigkeit von 43 km/h auf der Fahrbahn auf

Vier Autos überrollten den E-Scooter. Alle wurden erheblich beschädigt. Äußerlich verletzt wurde durch puren Zufall niemand.

Ein Unfallgutachter sagte, dass der Roller mit hoher Wahrscheinlichkeit die Frontscheibe durchschlagen hätte, wäre er dagegen geflogen. 43 km/h schnell sei der Roller geflogen. Die Autos sollen mit rund 80 km/h unterwegs gewesen sein.

Am Donnerstag (26.) soll das Urteil verkündet werden.