Bochum. Bochum benötigt bei der Kommunalwahl mehr Wahlhelfer als sonst. Personal aus anderen Behörden soll helfen. Nicht alle werden freiwillig antreten.
Etwa 2500 Wahlhelfer benötigt die Stadt Bochum, um die anstehende Kommunalwahl am 13. September über die Bühne zu bringen. Nicht alle werden ganz freiwillig ihren Dienst antreten.
Insgesamt 186 Urnenwahllokale, sechs Sonderwahllokale und 98 Briefwahllokale müssen besetzt werden. Und das in größerer Stärke als sonst, nämlich mit jeweils acht statt sechs Wahlvorständen. Denn: Es stehen insgesamt fünf Wahlen an: für den Rat, die Bezirksvertretungen, das Oberbürgermeisteramt, die RVR-Verbandsversammlung und das Integrationsgremium. Das dafür notwendige, über den Kreis der freiwilligen Helfer hinausgehende Personal ausschließlich aus den Reihen der eigenen Verwaltung zu stemmen, sei nicht möglich, heißt es im Rathaus.
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Bedienstete öffentlicher Behörden kommen in Frage
Wie schon bei der Europawahl werde die Stadt erneut in anderen Behörden nach Helfern Ausschau halten. „Sparkasse, Gerichte, Polizei, Feuerwehr, Hochschulen. Alle Einrichtungen des öffentlichen Rechts kommen dafür grundsätzlich in Frage“, erklärt Wahlleiter Stephan Heimrath. Die wichtigste Bedingungen: Der- oder diejenige muss seinen Wohnsitz in Bochum haben.
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Personen aus diesem Kreis seien aufgrund ihrer beruflichen Erfahren besonders geeignet, die Aufgaben in einem Wahlvorstand zu übernehmen. Allerdings hat die Sache einen Haken: „Die Bereitschaft so ein auf eine kurze Zeit beschränktes Ehrenamt zu übernehmen ist nicht besonders ausgeprägt“, sagt der Wahlleiter. Zu befürchten sei eine „erhebliche Menge“ von Einwendungen. Das sei auch schon bei der Europawahl so gewesen.
Rat entscheidet am Donnerstag
Damals sei es dennoch gelungen, die nötige Zahl an Helfer zu rekrutieren. Diesmal aber wolle die Verwaltung sicherstellen, dass ausreichend Wahlhelfer zur Verfügung stehen. Entscheiden darüber, wessen Einwand – ein Urlaub, ein zu pflegender Angehöriger, eine Geburtstagsfeier – akzeptiert wird oder wer dienstverpflichtet wird, liegt in der Zuständigkeit des Rates. Er müsste also über jeden Einzelfall beraten.
Und das könnte eine aufwändige Prozedur werden. Die Verwaltung schlägt daher dem Rat vor, seine Zuständigkeit auf Oberbürgermeister Thomas Eiskirch (SPD) zu übertragen. Er bzw. die Verwaltung würde dann über die Einwände entscheiden. Am Donnerstag kommt der Rat zusammen.