Bochum. Das Finanzamt Bochum weist darauf hin, dass es bei einer Steuererklärung oft eine Rückerstattung gibt. Diese Änderungen müssen Bürger beachten.

Zu Beginn des Jahres versenden die Arbeitgeber die Lohnsteuer-Bescheinigungen für das abgelaufene Jahr an ihre Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Eine Gelegenheit um zu prüfen, ob die Abgabe einer Steuererklärung zu einer Steuererstattung führt. „Den meisten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bringt die Steuererklärung bares Geld“, sagt Hildegard Lotze, Leiterin des Finanzamts Bochum-Mitte, und rät allen, kein Geld zu verschenken.

Auch interessant

Auch für das Jahr 2019 können sich die Bürgerinnen und Bürger, die eine Steuererklärung abgeben müssen, erneut mehr Zeit für die Erstellung lassen. Die gesetzliche Abgabefrist für die Einkommensteuererklärung 2019 endet am 31. Juli 2020. Sofern ein Steuerberater oder ein Lohnsteuerhilfeverein bei der Erstellung der Erklärung mitwirkt, müssen die Steuererklärungen sogar erst bis zum 28. Februar 2021 dem Finanzamt vorliegen, heißt es in einer Mittelung.

Elektronische Steuererklärung über das Programm „Mein Elster“

Auch interessant

Die Finanzverwaltung Bochum bietet mit „Elster“ die Möglichkeit, die Steuererklärung elektronisch zu erledigen und an das Finanzamt zu übermitteln. Um die Erstellung der Einkommensteuererklärung am Computer zu erleichtern, können über „Mein Elster“ und die darin enthaltene Funktion „Abruf von Bescheinigungen“ einige der bei der Finanzverwaltung spätestens ab dem 31. März 2020 gespeicherten Daten eingesehen, abgerufen und direkt in die Steuererklärung eingefügt werden.

Hierbei handelt es sich insbesondere um elektronische Daten, die durch Dritte (zum Beispiel Arbeitgeber, Versicherungen) an die Finanzverwaltung übermittelt werden. Es gibt auch einige steuerliche Änderungen für das Jahr 2019. Wie das Finanzamt weiter mitteilt, steigt der Grundfreibetrag von 9000 Euro im Jahr und pro Person auf 9168 Euro. Wer ein geringeres zu versteuerndes Einkommen hat, muss keine Einkommensteuer zahlen.

Steuerliche Änderungen für das Jahr 2019

Auch interessant

Der Kinderfreibetrag steigt um 96 Euro auf 2490 Euro pro Elternteil beziehungsweise um 192 Euro auf 4980 Euro pro Elternpaar. Für Bürgerinnen und Bürger, die 2019 in Rente gegangen sind, beträgt der Besteuerungsanteil insbesondere für die Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung 78 Prozent.

Beträgt die jährliche Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung bei Alleinstehenden mit Rentenbeginn in 2019 nicht mehr als 13758 Euro und liegen keine weiteren Einnahmen vor, fallen grundsätzlich keine Steuern an. Bei zusammenveranlagten Personen verdoppelt sich dieser Betrag. Weitere Informationen rund um das Thema Steuern und Änderungen gibt es im Internet unter www.finanzverwaltung.nrw.de.

Weitere Nachrichten aus Bochum gibt es hier.