„Den meisten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bringt die Steuererklärung bares Geld“, sagt stellvertretender Finanzamtsleiter Köcher. Er rät, kein Geld zu verschenken. Zu Jahresbeginn haben die Arbeitgeber die Lohnsteuerbescheinigungen für 2016 an ihre Arbeitnehmer geschickt. Eine gute Gelegenheit zu prüfen, ob die Abgabe einer Steuererklärung zu einer Steuererstattung führt.
„Den meisten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bringt die Steuererklärung bares Geld“, sagt stellvertretender Finanzamtsleiter Köcher. Er rät, kein Geld zu verschenken. Zu Jahresbeginn haben die Arbeitgeber die Lohnsteuerbescheinigungen für 2016 an ihre Arbeitnehmer geschickt. Eine gute Gelegenheit zu prüfen, ob die Abgabe einer Steuererklärung zu einer Steuererstattung führt.
Die Steuererklärung kann elektronisch am Computer erledigt und ans Finanzamt geschickt werden mit dem Elster-Formular, dem kostenlosen Steuerprogramm der Finanzverwaltung oder mit einem im Handel erhältlichen Steuerprogramm. Sie kann auch im Elster-Online-Portal ausgefüllt und ans Finanzamt geschickt werden. Wer sich im Portal registriert, bekommt Zugang zum Finanzamt. Die ausgefüllte Steuererklärung wird authentifiziert und ans Finanzamt gesendet. Infos: www.elster.de
Der Grundfreibetrag steigt von 8472 Euro im Jahr pro Person auf 8652 Euro, der Kinderfreibetrag um 48 auf 2304 Euro pro Elternteil oder um 96 auf 4608 Euro pro Paar. Wer die Steuererklärung im Vorjahr elektronisch gemacht hat, kann auf gespeicherte Daten zurückgreifen und sie übernehmen. Seit 2014 steht der Belegabruf, vorausgefüllte Steuererklärung genannt, als kostenloses Serviceangebot zur Verfügung. Um die Einkommenssteuererklärung zu vereinfachen, können über Elster bei der Finanzverwaltung gespeicherte Daten eingesehen, abgerufen und in die Steuererklärung eingefügt werden. Daten müssen nur noch überprüft und ergänzt werden. Vor der Nutzung ist eine einmalige Registrierung im Elster-Online-Portal nötig.
Informationen zur Steuererklärung 2016 hat das Finanzamt zusammengestellt. Vordrucke stehen auf den Internetseiten des Bundesministeriums der Finanzen (www.formulare-bfinv.de/). Dort und auf den Seiten des Finanzamts (www.finanzverwaltung.nrw.de) stehen zusätzliche Informationen zum Thema Steuern. Elster-Formular und Elster Online geben Hinweise durch Hilfetexte.