Bottrop. . Vorteil der elektronischen Variante: Viele Daten sind schon eingegeben. Insgesamt erreichen die Bottroper Behörde pro Jahr 40 000 Erklärungen.

Rund 40 000 Steuererklärungen werden pro Jahr beim Finanzamt Bottrop eingereicht. Die ersten Einkommenssteuererklärungen für 2017 sind vermutlich schon in der Mache, denn die Arbeitgeber versenden zu Jahresbeginn die Lohnsteuerbescheinigungen für das abgelaufene Jahr an ihre Arbeitnehmer. Eine gute Gelegenheit zu prüfen, ob die Abgabe einer Steuererklärung zu einer Steuererstattung führt, meint Julia Rasch, stellvertretende Leiterin des Finanzamtes: „Den meisten Arbeitnehmern bringt die Steuererklärung bares Geld.“ Ihre Abgabe sei heutzutage auch deutlich einfacher, da sie elektronisch erledigt werden kann.

Registrierung über Elster

Dazu gibt es das kostenlose Angebot der Steuerverwaltung unter „Elster – Ihr online Finanzamt“. Auch ein im Handel erhältliches Steuerprogramm kann genutzt werden. Wer sich unter Elster registriert, erhält mit einem persönlichen Zertifikat einen sicheren, papierlosen Zugang zum Finanzamt.

Änderung bei der Arbeitnehmer-Sparzulage

Eine Änderung gibt es aktuell bei den Vermögenswirksamen Leistungen (VL). In der Vergangenheit wurde von den Anlageinstituten die sogenannte Anlage VL ausgestellt, mit der die Arbeitnehmer-Sparzulage beantragt werden konnte. Diese ist nicht mehr erforderlich. Denn die notwendigen Daten werden ab 2017 elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelt, wenn der Anleger seinem Anlageinstitut die steuerliche Identifikationsnummer mitgeteilt hat und mit der Datenübermittlung einverstanden ist.

Der Antrag auf Festsetzung der Arbeitnehmer-Sparzulage kann nun per Ankreuzfeld auf Seite 4 (Zeile 91) des Mantelbogens zur Einkommensteuererklärung gestellt werden. Weitere Unterlagen müssen nicht beigelegt werden.

Besonders komfortabel findet Julia Rasch den Belegabruf – auch vor­ausgefüllte Steuererklärung genannt –, der dann zur Verfügung steht. Damit können bei der Finanzverwaltung schon gespeicherte Daten direkt in die Steuererklärung eingefügt werden. Das sind Angaben, die etwa von Arbeitgebern oder Versicherungen sowieso an die Finanzverwaltung übermittelt werden.

„Die vorausgefüllte Steuererklärung hat den Vorteil, dass die Arbeitnehmer bereits dem Finanzamt vorliegende Daten nicht mehr eingeben, sondern nur noch überprüfen und gegebenenfalls ergänzen müssen“, erläutert Julia Rasch. Die fertige Steuererklärung kann dann auf elektronischem Wege und aufgrund der vorherigen Registrierung authentifiziert per Mausklick an das Finanzamt gesendet werden.

Zusätzliche Belege müssen nicht eingereicht werden

„Bei einer normalen Arbeitnehmer-Veranlagung müssen keine zusätzlichen Belege, wie früher etwa die Lohnsteuerkarte, eingereicht werden. Es muss auch nichts auf Papier ausgedruckt und unterschrieben werden“, wirbt Julia Rasch dafür, die Möglichkeit der elektronischen Signatur zu nutzen.

Die elektronische Übermittlung habe auch für die Mitarbeiter den Vorteil, dass Daten von einem Papierbogen nicht erst in den Rechner übertragen werden müssen. Denn das braucht Zeit. Und: „Dabei können auch Übertragungsfehler passieren“, so Rasch.

Tatsächlich verpflichtet zu einer elektronischen Abgabe sind diejenigen, die einen Betrieb haben. Diese können einen Härtefallantrag stellen, wenn sie weiter auf Papier arbeiten möchten. „Aber die 80-Jährige zum Beispiel, die aufgrund ihrer Renteneinkünfte eine Erklärung abgeben muss, kann das ohne Probleme auf Papier erledigen.“ Vordrucke sind beim Finanzamt erhältlich.

Längere Abgabefrist bei elektronischer Übermittlung

Wer sich steuerlich beraten lässt, hat mit der Abgabe Zeit bis Jahresende. Wer die Erklärung allein ausfüllt und die elektronische Variante wählt, muss sie bis zum 31. Juli abgeben; die klassische Papiervariante muss schon bis 31. Mai vorliegen.

Zur Bearbeitungsdauer in den Finanzämtern kann Julia Rasch für ganz Nordrhein-Westfalen sagen: „Innerhalb von zwei Wochen bis vier Monaten sind 95 Prozent aller eingegangenen Steuererklärungen bearbeitet.“ Die Dauer der Prüfung könne aber je nach Sachverhalt und Komplexität variieren.