Bochum/Herne. Ein Taxifahrer (54) hatte einen Fahrgast (35) in Bochum schwer missbraucht. Er wurde zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Die Frau war betrunken.
Die 35-jährige Frau aus Bochum hatte sicher nach Hause kommen wollen und nahm ein Taxi. Stattdessen endete die Fahrt in einem Alptraum. Der Taxifahrer (54) aus Herne hatte sich an ihre schwer vergangen. Am Mittwoch wurde er vom Landgericht verurteilt: ein Jahr und zehn Monate Haft auf Bewährung. Zudem muss er 9000 Euro an das Opfer zahlen.
Die Staatsanwältin forderte drei Jahre Haft. Eine Aussetzung zur Bewährung ist in dieser Strafhöhe nicht möglich.
Taxifahrer kannte die Frau vorher gar nicht
Die Wattenscheiderin hatte am 22. Mai 2016 in Herne-Eickel kräftig feiert. Sie war betrunken. Mit einem Taxi ließ sie sich nach Hause fahren. Wegen ihrer Alkoholisierung wurde sie vom Taxifahrer nach dem Aussteigen gestützt und in ihre Wohnung gebracht. Dort kam es gegen 1 Uhr nachts zu erheblichen sexuellen Handlungen. Vorher kannten sich die beiden gar nicht.
Der Taxifahrer, ein Familienvater, räumte den Übergriff ein. Er habe das Gefühl gehabt, dass sie sexuell interessiert gewesen sei. Gleichzeitig trat er aber auch nicht dem Vorwurf entgegen, dass sie wegen der Trunkenheit gar nicht mehr in der Lage gewesen sei, nach freiem Willen zu entscheiden. Die 9. Strafkammer verurteilte ihn wegen „schweren sexuellen Missbrauchs von widerstandsunfähigen Personen“.
Taxifahrer hinterließ am Tatort seine Handynummer
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Weil sie betrunken war, hatte der 54-Jährige damals mit ihrem Schlüssel ihre Tür aufgeschlossen. Am Tag danach wollte er ihn zurückbringen, er hatte ihn wohl irrtümlich eingesteckt. Weil sie nicht zu Hause war, hinterließ er einen Zettel mit seiner Handy-Nummer. Statt der Frau rief die Polizei bei ihm an. Die Frau hatte sich bereits vorher an die Polizei gewandt.
Der Prozess hatte bereits schon einmal stattgefunden. Dort wurde beschlossen, dass noch ein Glaubwürdigkeitsgutachten zu der Frau erstellt werden sollte. Der Richter erklärte jetzt im Urteil, dass die Verurteilung sich nur auf das Geständnis des Taxifahrers stütze und nicht auf die Aussage des damals betrunkenen Opfers. Nähere Umstände wurden nicht publik, weil die Verhandlung zum Schutz der Privatsphären überwiegend nicht öffentlich war.