Bochum. Die Bogestra wird bis 2041 den Bus- und Bahnverkehr in Bochum und anderen Städten organisieren. Der Rechtsstreit dazu ist nun beigelegt.

Alle Zweifel sind ausgeräumt. Die Bogestra darf den öffentlichen Nahverkehr in Bochum, Gelsenkirchen und einigen anderen Städte bis zum Jahr 2041 organisieren. Eine entsprechende Direktvergabe aus dem Vorjahr ist nun auch rechtsgültig.

Vor dem für Ende Januar anberaumten Termin bei der Beschwerdestelle des Oberlandesgerichts Düsseldorf wurde der juristische Streit um die Direktvergabe beigelegt. Der Wittener Busunternehmer Peter Killer hatte erfolgreich bei der Vergabekammer Münster Einspruch gegen die Vergabe eingelegt. Nun aber haben sich beide Seiten geeinigt. Sie haben festgestellt, so Bogestra und Killer unisono, „dass eine Fortführung des Verfahrens für beide Seiten nicht zielführend ist“. Zu dieser Erkenntnis hätten auch gerichtliche Entscheidungen beigetragen, die in der Zwischenzeit u. a. in Sachen Ruhrbahn ergangen seien.

Parteien schließen Einigungsvertrag

„Wir haben einen Einigungsvertrag geschlossen“, so Peter Killer auf Anfrage der WAZ Bochum. Damit sei der Rechtsstreit beigelegt. Begleitend zu dem gerichtlichen Verfahren hatte es zwischen den Beteiligten Gespräche gegeben.

Damit bleibt es bei der am 7. Mai 2019 an die Bogestra erteilte Direktvergabe mit einer Laufzeit von 22,5 Jahren. „Die Bogestra ist sehr erfreut darüber, dass in dem Thema ein für alle Seiten tragfähiger und zukunftsgerichteter Weg jenseits der gerichtlichen Auseinandersetzung gefunden werden konnte“, hieß es am Donnerstag bei dem Unternehmen.

Vorsorgliche Notvergabe

Der Einspruch des Busunternehmers hatte zwischenzeitlich die Stadträte in Bochum und Gelsenkirchen auf den Plan gerufen. Sie mussten, um im Falle einer möglichen Entscheidung des Gerichts zugunsten von Killer Citybus einem Ausfall des kompletten ÖPNV-System vorzubeugen, vorsorglich eine Notvergabe des ÖPNV-Auftrags beschließen. Diese hätte im Zweifelsfall dafür gesorgt, dass Busse und Bahnen weiter fahren würden.