Bochum. Bis 2041 soll die Bogestra den ÖPNV in Bochum, Gelsenkirchen und Umgebung erledigen. Aber es gibt eine Hürde. Sie zwingt die Städte zur Vorsicht.

Mit großem Aufwand bewirbt die Bogestra in Bochum momentan die größte Netzumstellung ihrer Geschichte. Vom 15. Dezember an fahren die gut 250 Busse und fast 150 Straßenbahnen auf vielen neuen Linien und im neuen Takt. Dabei hat das Verkehrsunternehmen dafür möglicherweise gar keinen rechtswirksamen Auftrag.

Gegen die Direktvergabe des öffentlichen Nahverkehrs vom 1. Januar 2020 an bis zum Jahr 2041 durch den Rat der Stadt Bochum hatte es nämlich einen Einspruch bei der Vergabekammer Münster gegeben. Und diese hat dem Wittener Busunternehmer Peter Killer Recht gegeben, der sich gegen die Vergabe des ÖPNV-Auftrags an die Bogestra wehrt. Weil die nun zuständige Beschwerdestelle beim Oberlandesgericht Düsseldorf den Fall erst am 29. Januar mündlich verhandelt, muss die Stadt Bochum reagieren. Der Rat soll nächste Woche eine Notvergabe des ÖPNV-Auftrags beschließen – „als reine Vorsichtsmaßnahme“, wie es in einer Verwaltungsvorlage heißt, die am Mittwoch Thema im Haupt- und Finanzausschuss war. Auch Gelsenkirchen bereitet eine solche Entscheidung vor.

Stadt Bochum gibt sich gelassen

Sollte, anders als die Stadtverwaltung erwartet, auch das OLG Düsseldorf die Direktvergabe für nicht rechtens erklären, würde die Bogestra „für eine Laufzeit von maximal zwei Jahren im Wege einer Notmaßnahme“ beauftragt, den öffentlichen Nahverkehr in Bochum, Gelsenkirchen und zum Teil in einigen angrenzenden Städten zu übernehmen. Denn: Für den „hypothetischen Falle einer negativen OLG-Entscheidung“, wie es heißt, bestünde die Notwendigkeit, „eine Unterbrechung des Stadtverkehrs zu verhindern“. Dazu stehe nach EU-Recht das Instrument der Direktvergabe im Wege der Notmaßnahme, also einer Notvergabe, zur Verfügung. Würden Bochum und Gelsenkirchen diese Notvergabe nicht rechtzeitig erteilen und das Gericht dem Busunternehmer Recht geben, könnten EU-Fördergelder zurückverlangt werden.

Bochums Kämmerin bleibt gelassen: „Es muss niemand befürchten, dass die Bogestra auch nur einen Tag lang nicht ihre Busse und Bahnen fahren lassen wird.“
Bochums Kämmerin bleibt gelassen: „Es muss niemand befürchten, dass die Bogestra auch nur einen Tag lang nicht ihre Busse und Bahnen fahren lassen wird.“ © FUNKE Foto Services | Dietmar Wäsche

Auf den Einspruch des Wittener Busunternehmers und dessen Zustimmung in Münster hatte die Stadt Bochum gelassen reagiert. „Es muss niemand befürchten, dass die Bogestra auch nur einen Tag lang nicht ihre Busse und Bahnen fahren lassen wird“, hatte Kämmerin Eva Hubbert im Juli gesagt und angekündigt, dass eine Notvergabe erfolge, „sollte bis Ende des Jahres das Oberlandesgericht noch keine Entscheidung getroffen haben“. Genau das ist nun der Fall. Bochum hatte zwar gebeten, den Fall noch in diesem Jahr zu entscheiden, scheiterte aber mit einem entsprechenden Antrag beim OLG Düsseldorf.

Ähnlicher Fall in Essen und Mülheim

Die Stadtverwaltung gibt sich zuversichtlich. Sie verweist auf einen Beschluss des OLG vom Oktober 2019, mit dem das Nachprüfungsverfahren „Ruhrbahn“ gegen die Direktvergabe der Städte Essen und Mülheim/Ruhr zurückgewiesen und damit deren ÖPNV-Auftrag bestätigt wird. „Letztlich ist mit hoher Wahrscheinlichkeit damit zu rechnen, dass das OLG Düsseldorf auch den Nachprüfungsantrag gegen die Direktvergabe der Städte Bochum und Gelsenkirchen an die Bogestra zurückweisen und die Erteilung des öffentlichen Dienstleistungsauftrags als rechtskonform und zulässig ansehen wird.“

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