Bochum. Am Arbeitsgericht Bochum gibt es zunehmend Fälle, in denen es um eine übermäßige private Handynutzung geht. Das kann zur Kündigung führen.

Das Arbeitsgericht Bochum beschäftigt sich immer mehr mit Streitfällen, in denen es um die private Nutzung von Smartphone und Multimedia am Arbeitsplatz geht. Wer es übertreibt, kann deshalb seine Anstellung verlieren.

Darüber referierte am Mittwochabend Dr. Christian Kallenberg, Richter am Arbeitsgericht Bochum, während des Neujahrsempfangs. Für mehr als die Hälfte der Arbeitnehmer gelte in Deutschland eine generelle Nutzungserlaubnis. Das heiße nicht, dass ein Mitarbeiter nach Belieben privat telefonieren, simsen und surfen könne.

Richter: Zehn bis 15 Minuten Handy am Tag während der Arbeit sind wohl okay

Angemessen und „sozialadäquat“ sei eine private Nutzung von zehn bis 15 Minuten am Tag, meinte Kallenberg mit Blick auf die bisherige Rechtsprechung. „Das ist wohl okay, da wird man wohl noch nicht einen erheblichen Pflichtverstoß sehen.“

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Ein solcher ist aber erforderlich, wenn vor Gericht eine fristlose oder ordentliche Kündigung durchgesetzt werden kann.

Nicht nur die Zeitdauer am Arbeitsplatz, auch die Inhalte der kommunizierten Texte und Fotos können einen Rauswurf begründen, selbst wenn sie außerhalb der Arbeit gesendet werden. Typisch dafür sind rassistische Äußerungen sein, Beleidigungen, Herabwürdigungen und die Verbreitung von Daten- und Betriebsgeheimnissen. Besonders gefährlich wird es für einen Arbeitnehmer immer, wenn bei kritischen privaten Sendungen ein Bezug zum Arbeitgeber erkennbar ist, er zum Beispiel im Facebook-Profil genannt wird oder auf einem Foto – etwa über die Dienstkleidung – Rückschlüsse auf ihn zu ziehen sind.

Extremistische Kommentare gefährden das Arbeitsverhältnis

Wenn zum Beispiel ein Kommentator in Firmenkleidung rechts- oder linksextrem vom Leder zieht, schadet das dem Ansehen des Unternehmens. Auch eine im Büro oder in der Werkshalle heimlich aufgenommene Bild- und Tonaufnahme zu versenden kann einen Arbeitsvertrag fristlos beenden.

Das Arbeitsgericht hat im vorigen Jahr knapp 1900 neue Klagen bearbeitet. Auffallend sei, dass es weniger Kündigungsschutzklagen gebe, wie der Direktor des Gerichts, Christian Vollrath sagt. Das liege wohl daran, dass zurzeit in Unternehmen nur noch ganz vereinzelt in größerem Stil abgebaut werde wegen der anhaltend guten Konjunktur. Weniger Kündigungen gebe es wohl auch wegen des Fachkräftemangels.

Verein der ehrenamtlichen Richter sucht neue Kräfte

Gastgeber des Empfangs war auch der Verein der ehrenamtlichen Richter des Arbeitsgerichts. 44 Frauen und 70 Männer sitzen derzeit mit am Richtertisch. 19 Stellen sind unbesetzt. Das Gericht freut sich über Interessenten.