Bochum kämpft um den Status als attraktive Einkaufsstadt. Neue Richtlinien sollten das Gesicht der City architektonisch stimmiger wirken lassen.

Unsere Innenstadt soll attraktiver werden. Das könnte das Motto sein, unter dem die neuen Gestaltungsrichtlinien der Stadt stehen. Von „dringendem Handlungsbedarf“ spricht Stadtbaurat Markus Bradtke. Denn: Den Status als eine der beliebtesten Einkaufsstädte der Region habe Bochum seit einigen Jahren nicht mehr.

Es gibt mehrere Ursachen dafür, so der Kampf des Einzelhandels gegen die Einkaufszentren und gegen das Internet. Aber auch das Erscheinungsbild einer City spielt eine große Rolle. Und das lässt zu wünschen übrig: übergroße Reklameschilder, sogenannte Stopper vor Läden, zugeklebte Schaufenster und bauliche Veränderungen, die „die zum Teil gute architektonische Qualität aus den Wiederaufbaujahren“ verkleistert, so Städteplaner Heiner Farwick nach einer Analyse der Innenstadt.

Gültig für große Teile der Innenstadt

Die Gestaltungsleitlinien umfassen u. a. die Aspekte Dach-, Fassaden- und Schaufenstergestaltung, Vordächer und Markisen, Werbeanlagen und Beklebungen, mobile Werbeträger, Warenauslagen und Möblierung im öffentlichen Raum.

Gültig sind die Richtlinien für den Bereich der Innenstadt ohne das Bermudadreieck.

Das Ziel des Gestaltungshandbuchs und der noch zu ändernden Gestaltungssatzung soll sein, das Stadtbild wieder wertiger zu machen. „Es geht um Qualität“, so Stadtbaurat Bradtke. „Den Menschen sind das Ambiente und das Flair einer Innenstadt wichtig.“

Ausufernde Gestaltungsvielfalt

Darin ist er sich mit großen Teilen der Einzelhändler in der City, mit Immobilienbesitzern und mit Bochum Marketing einig, wie Marc Mauer, Vorsitzender der Initiative Bochumer City (IBO) versichert. Schon jetzt seien einige Gebäude in der Innenstadt nach den neuen Richtlinien aufgewertet worden. Das gilt auch für eine von Mauers Immobilien an der Ecke Kortumstraße/Husemannplatz. Die Farbgebung des Gebäudes, eine eher zurückgenommene Werbung und ein neu gestalteter Eingangsbereich fügen sich nach einem umfangreichen Umbau stimmiger als vorher in das gewünschte Erscheinungsbild der Kortumstraße ein.

So ist das Erdgeschoss des 1950er-Jahre-Hauses an der Bongardstraße mit der Alten Apotheke derzeit gestaltet.
So ist das Erdgeschoss des 1950er-Jahre-Hauses an der Bongardstraße mit der Alten Apotheke derzeit gestaltet. © funkegrafik nrw | Miriam Fischer

Weniger grell soll die City wirken, weniger aufdringlich und dafür harmonischer. Die Rede ist von dem „Wunsch nach Reduzierung der ausufernden Gestaltungsvielfalt“ und von „klar definierten Rahmen“. Mit geprägt hat diesen Rahmen das Stadtplanungsbüro Farwick+Grote. Mitinhaber Heiko Farwick nennt Beispiele für mögliche Veränderungen und führt u. a. das Gebäude an der Bongardstraße mit der Alten Apotheke an. Die Veränderungen im Erdgeschosses des architektonisch sensibel gestalteten 1950er-Jahre-Hauses hätten dazu geführt, „dass das Erdgeschoss gar nichts mehr mit dem Obergeschoss zu tun hat“. Nur ein Beispiel „von vielen, die angeführt werden könnten“, so Farwick.

Keine akustisch untermalte Werbung

Anders werden soll einiges: Nicht Werbetafeln, sondern die Architektur der Gebäude sollen

So könnte es aussehen, wenn die künftigen Gestaltungsrichtlinien umgesetzt würden. Die Architektur des Hauses würde stärker wirken, die Werbung träte in den Hintergrund.
So könnte es aussehen, wenn die künftigen Gestaltungsrichtlinien umgesetzt würden. Die Architektur des Hauses würde stärker wirken, die Werbung träte in den Hintergrund. © funkegrafik nrw | Miriam Fischer

dominieren. Unzulässig sind bewegliche Außenwerbung, Lichtspiele und Lichtprojektionen. Akustisch untermalte Werbung ist nicht erlaubt. Und auch mobile Tafeln, die in den Fußgängerzone aufgestellt sind und „die Fußgängerströme behindern“, wie es heißt, sollen verboten werden.

Sofort ändern muss niemand das Aussehen seines Hauses und seines Ladens, versichert der Stadtbaurat. Es bestehe Bestandsschutz für den bisherigen Zustand. Alle künftigen Gestaltungen von Neu- und Umbauten müssen sich aber am Handbuch und der Satzung orientieren, sollten sie am 30. Januar vom Stadtrat abgesegnet werden. „Der Aufwand dafür muss nicht einmal besonders groß sein“, sagt Britta Wimpelberg. Die Architektin ist seit kurzem beim Amt für Stadtplanung die Ansprechpartnerin für Laden- und Hausbesitzer in Sachen Gestaltung.