Bochum. Patientenverfügungen setzen den Willen sterbenskranker Patienten fest. Die Verbraucherzentrale in Bochum informiert umfassend zu dem Thema.

Viele Menschen tun sich schwer damit, für den Ernstfall vorzusorgen. Es geht um existenzielle Fragen: Wie will ich sterben? Wie sieht die Behandlung einer Krankheit aus, die zum Tod führt? Wie möchte ich betreut werden? Dabei gibt es einige Möglichkeiten schon vor dem Ernstfall Antworten zu geben: Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht können helfen, den eigenen Willen in einer Notsituation durchzusetzen.

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Das gilt für Umstände, in denen man die eigene Meinung nicht mehr öffentlich machen kann – beispielsweise für stark demente Patienten oder Menschen im Wachkoma. Die Verbraucherzentrale NRW in Bochum hat am Mittwochabend über dieses Thema informiert. Einerseits aus juristischer Sicht, andererseits aus einem medizinischem Blickwinkel.

Eine schriftliche Patientenverfügung ist immer sinnvoll

„Rein rechtlich gesehen reicht auch eine mündliche Bekundung aus“, erklärt Marc Oldemeyer den Teilnehmenden. Eine schriftliche Verfügung sei aber sinnvoll, um Angehörige bei grundlegenden Entscheidungen zu entlasten. Außerdem werde Zeit gespart, die Ärzte sonst in Gesprächen verbrächten, um herauszufinden, was der Wille des Patienten war. „Zunächst sollte man sich selbst Gedanken über die eigene Behandlung machen und diese dann mit nahe stehenden Personen besprechen. Auch das Gespräch mit dem Hausarzt kann helfen“, sagt Oldemeyer. Eine Formalisierung ist dabei nicht so wichtig, „es kommt auf den Inhalt an“, wiederholt der Jurist mehrmals an diesem Abend.

Patientenverfügung: Was ist zu beachten?

Patientenverfügungen sollten an einem leicht auffindbaren Ort aufbewahrt werden. Originale sollten laut Bettina Claßen nicht mit ins Krankenhaus genommen werden.

Weitere Informationen und Vorlagen zur Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht gibt es auf der Internetseite des Justizministeriums. Infos zur Arbeit des Palliativnetzwerks Bochum, das schwerst erkrankte und sterbende Menschen begleiten gibt es hier.

Patientenverfügungen können von allen volljährigen, geschäftsfähigen Personen verfasst werden. Vorlagen gibt es beispielsweise vom Justizministerium. Eine Beglaubigung oder Beratung vom Notar ist dabei laut Oldemeyer nicht nötig und verursacht unnötige Kosten.

Palliativmedizinerin: Rund die Hälfte aller Patienten hat eine Verfügung

Die Palliativmedizinerin Bettina Claßen hat jeden Tag mit sterbenden Menschen zu tun. Rund die Hälfte ihrer Patienten hat heute bereits eine Patientenverfügung. „Das erleichtert die Arbeit, weil die Verfügung bindend ist“, erklärt sie. Natürlich müssen die Angehörigen aber keine medizinische Indikation stellen: „Es ist Aufgabe von uns Ärzten eine Überblick über die Behandlungsmethoden zu geben. Wir müssen – für jeden gut verständlich - erklären was dem Menschen helfen kann und was nicht und dafür Verantwortung tragen.“ Die Entscheidung über die Indikation hat dann aber ein vorher festgelegter Angehöriger.

Mit der Patientenverfügung geht nämlich oft die sogenannte Vorsorgevollmacht einher. „Während erstere den Willen des Patienten formuliert, setzt die zweite eine Person fest, die diesen Willen durchsetzt, falls die Person selbst eben nicht mehr in der Lage dazu ist“, so Claßen. Die Medizinerin empfiehlt, eine Person zu bevollmächtigen, die „in der Lage ist, den Willen zu tragen.“ Eltern würden es oft nicht übers Herz bringen, lebenserhaltende Geräte abschalten zu lassen. „Ich selbst habe aus diesem Grund meine Tochter als Vorsorgebevollmächtigte eingetragen, die wird selbst Ärztin und würde das schaffen“, sagt Claßen.

Sprechen und nicht verdrängen hilft

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Eines wird an diesem Abend deutlich: Das wichtigste ist, das Thema Patientenverfügung zu besprechen und nicht zu verdrängen. Es hilft Angehörigen Entscheidungen zu fällen und kann zu einem selbstbestimmten Lebensende beitragen, auch wenn man selbst nicht mehr dazu in der Lage ist, eigene Wünsche zu formulieren.