Bochum. . Im Workshop „Behandlung im Voraus planen“ werden Gesprächsbegleiter ausgebildet. Sie helfen Patienten, eine Patientenverfügung zu erstellen.

Wer beschäftigt sich schon gerne mit dem eigenen bevorstehenden Lebensende? Der Mediziner Prof. Jürgen in der Schmitten (51), der an der Universität Düsseldorf sowie als Hausarzt tätig ist, kennt dieses Problem gut: „Es ist eine Kultur des nicht Beachtens, die an der Tagesordnung ist.“

Und doch ist es notwendig, sich der Angst vor dem Sterben zu stellen und sich Gedanken um sein Lebensende zu machen: „Denn wenn Patienten nicht mehr in der Lage sind, selbst Entscheidungen zu treffen, wie werden sie dann behandelt? Jeder sollte vorher klären, in welchen Fällen die Maschinerie überhaupt zum Zuge kommt oder ob man palliativ behandelt werden will. Denn es gibt Patienten, die eine Verlängerung des Lebens gar nicht wünschen.“

Wahren des Selbstbestimmungsrechts

Das Ambulante Ethik-Komitee Bochum bietet aus diesem Grund Zertifikats-Kurse für zukünftige Gesprächsbegleiter an, die Menschen beim Erstellen ihrer Patientenverfügung zur Seite stehen.

Eine Patientenverfügung soll das Selbstbestimmungsrecht des Patienten wahren – für den Fall, dass der eigene Wille aufgrund eines Unfalls oder einer schweren Krankheit nicht mehr geäußert werden kann.

„Doch die meisten Patienten glauben nicht, dass eine Verfügung etwas bewirkt – zurecht: Oft bewirken sie überhaupt nichts, weil sie nicht spezifisch genug formuliert sind. Es muss ein komplettes Umdenken statt finden.“

Workshop „Behandlung im Voraus planen“

Das Ziel: Gesprächsbegleiter helfen Patienten, wirksame Verfügungen zu erstellen

Beruflich sind alle im medizinischen, pflegerischen oder sozialen Bereich tätig.

Zwischen den Workshops müssen die Teilnehmer 18 Gespräche mit Patienten führen. Das Gespräch muss nach ein paar Wochen noch einmal wiederholt werden, bevor die Verfügung endgültig steht.

Fünf Ausbilder und vier Schauspieler trainieren die Teilnehmer bei den Workshops. „Die Schauspieler haben ein Drehbuch von bis zu 30 Seiten und fühlen sich gänzlich in den Patienten, den sie spielen, hinein. Dies ist eine gute Übung für die Gesprächsbegleiter, da man das Gespräch auch zwischendurch stoppen und wiederholen kann“, erzählt Rainer Meschenat, der sich für das Projekt als Trainer engagiert.

Patientenverfügung als lebendiges Dokument

Teilnehmerin Franziska Lautwein (28) ist Assistenz-Ärztin und hat schon im Studium den Schwerpunkt auf Palliativmedizin gelegt . Sie möchte sich in dem Bereich weiter spezialisieren: „Vor allem ist es wichtig, zu lernen, wie man Gespräche über schwere Lebenssituationen führt. Die Schauspielpatienten bringen dabei unheimlich viel“

Anders als bei den „Schauspielpatienten“ kann das Gespräch mit einem „echten“ Patienten aber nicht gestoppt oder wiederholt werden.

Eine Patientenverfügung sei ein „lebendiges Dokument“, erzählt Dr. Birgitta Behringer, Allgemein- und Palliativärztin und im Vorstand des Ethikkomitees. „Letztlich geht es um den würdevollen Umgang mit Menschen, die hilfsbedürftig sind. Die Arzt-Patienten-Beziehung soll sich zu Gunsten des Patienten verändern.“