Bochum-Linden. Ein Nahversorger wollte an der Lindener Straße bauen. Die Stadt verhinderte dies baurechtlich. Inzwischen wurde die Bauvoranfrage zurückgezogen.

Die unternehmerischen Begehrlichkeiten für die Lindener Straße waren lange Zeit groß. Mögliche Neuansiedlungen rund um den ehemaligen Kirmesplatz versucht die Stadt indes zu steuern. Jetzt gelang es ihr, über eine Veränderungssperre die Neuansiedlung eines Supermarktes zu verhindern. Doch nicht immer klappte das: Zweimal scheiterte sie dabei vor Gericht.

Zunächst war der Bebauungsplan rechtswidrig in beschleunigtem Verfahren aufgestellt und dann gekippt worden; der Discounter Lidl, dessen Ansiedlung über einen Vergleich mit der Stadt ermöglicht wurde, erstritt eine Markterweiterung.

Kläger bekam Recht

Dem Bestreben des Discounters, an der Welper-/Lindener Straße von 799 auf 930 Quadratmeter zu vergrößern, wollte die Stadt Einhalt gebieten. Der Betreiber klagte vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen und bekam Recht, so dass 2013 beantragte Baugenehmigung erteilt werden musste. Der alte Bebauungsplan wurde unwirksam. Ein Jahr zuvor jedoch wurde eine Bauvoranfrage für einen Lebensmittelmarkt auf dem Grundstück mit 1200 Quadratmetern gestellt.

Deshalb musste das begonnene Bebauungsplanverfahren weitergeführt werden. Gericht und Umweltbehörden stuften die Bebauung rund um den Lebensmittelmarkt anders ein als die Stadt in ihrem Lärmgutachten. Die Stadt musste das Schallgutachten anpassen und eine Umweltprüfung nachholen, damit eine Satzung für den neuen Bebauungsplan möglich wird.

Neuer Bebauungsplan

Anfang des Jahres wagte die Stadt einen neuen Versuch, den Einzelhandel an dieser Stelle in Linden mit Mitteln der Bauleitplanung zu steuern, um vor allem auch die Versorger im 200 Meter entfernten Lindener Zentrum vor Kaufkraftverlust zu schützen. Es gibt einen neuen Bebauungsplan für das Areal zwischen Lindener-, Welper- und Wuppertaler Straße, das schon in der Vergangenheit gewerblich genutzt wurde. Der Discounter Lidl hat nach dem neuen Bebauungsplan Bestandschutz; weitere Einzelhandelsmärkte sollen indes verhindert werden.

Kläger gegen Veränderungssperre

Einen weiteren Kläger gab es gegen die Veränderungssperre. Diese wurde 2016 beschlossen und schon einmal verlängert, um einen neuen Lebensmittelmarkt, der eine Bauvoranfrage gestellt hatte, zu verhindern.

Veränderungssperre als Mittel gegen Neuansiedlungen

Das Mittel der Veränderungssperre setzt die Stadt häufiger ein, wenn sie unerwünschte Neuansiedlungen verhindern will. So gab es dieses baurechtliche Mittel gegen das Bestrebungen von Lidl, an der Hofsteder Straße 170 einen neuen Markt zu bauen, weil es den Plänen des Masterplans Einzelhandel widersprach.

Auch im Gewerbegebiet Harpener Feld am Castroper Hellweg wurde die Veränderungssperre eingesetzt; dort hatte der Rewe-Kaufpark eine Bauvoranfrage gestellt, um den Markt um 400 Quadratmeter zu erweitern.

An der Freudenbergstraße verhinderte die Sperre die Ansiedlung eines „Entertainmentcenters“. Dies hätte das Gewerbegebiet mit „zusätzlichen Betrieben mit sexuellen Dienstleistungen“ bestückt.

Für das Grundstück eines ehemaligen Autohandels zwischen Lindener- und Deimkestraße lag eine Bauvoranfrage vor. Dort wollte sich ein Supermarkt mit 1765 Quadratmeter Verkaufsfläche niederlassen. Mir diesem neuen Einzelhandelsangebot, so die Verwaltung, würde Linden-Mitte Kaufkraft entzogen. Die Stadt erließ vor einem Jahr eine Veränderungssperre, um den Neubau zu verhindern. Sie will das Areal weiterhin Gewerbebetrieben vorhalten.

Jetzt kann diese Sperre außer Kraft gesetzt werden: Der Antragsteller zog zwischenzeitlich die Bauvoranfrage für einen neuen Supermarkt zurück. Somit ist der baurechtliche Eingriff nicht mehr nötig.