Bochum-Wiemelhausen/-Altenbochum. Posse um das Neubaugebiet Querenburger Straße: Weil es nebenan zu laut sein könnte, dürfen die Fenster zur Straße hin nicht zu öffnen sein.
Das geplante Neubaugebiet an der Querenburger Straße sorgt wieder für Gesprächsstoff. Jetzt geht es um eine Lärmschutzmaßnahme, die der Investor auf Drängen der Stadt umsetzen soll: In den Häusern, die an der Querenburger Straße gebaut werden, dürfen die Fenster zur Straßenseite hin nicht zu öffnen sein – weil es gegenüber zu laut sein könnte.
Benachbartes Unternehmen hat Einwände erhoben
Dort ist nämlich die Forschungsabteilung von Aral/BP beheimatet. Im Unternehmen hatte man offenbar Sorge, dass es in Folge der Entstehung des neuen Wohngebietes zu Beschwerden über Lärmbelästigungen kommen könnte. Und dass die Entwicklung des Unternehmens am dortigen Standort ausgebremst werden könnte. Also wurde Aral/BP schon im Vorfeld aktiv. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens hat man als Anlieger beim Planungsamt der Stadt rechtmäßig Einwände gegen die Planung erhoben.
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Laut Stadt konnte „mit dem Unternehmen und dem Investor der Baumaßnahme durch eine Weiterentwicklung der Schallschutz-Festsetzungen zum Schutz der Wohnbebauung vor Gewerbelärm eine Einigung erreicht werden“. Diese Festsetzungen seien im Bebauungsplan daraufhin überarbeitet worden.
Bauherr muss nun umgestalten
Passiver Lärmschutz für die zur Straße hin liegenden Häuser und die dahinter stehenden Gebäude war schon vorher im Bebauungsplan festgelegt. Doch diese Auflage ging Aral/BP nicht weit genug, wie Stadtplaner Klaus Kleine in der Sitzung der Bezirksvertretung Süd am Dienstagnachmittag mitteilte. Nun geht es einen Schritt weiter, in dem die zur Querenburger Straße angeordneten Fenster nicht zu öffnen sein dürfen.
Nun muss der Bauherr schauen, wie er die Grundrisse so gestaltet, dass das Lüften der Wohnungen künftig trotz der Auflagen optimal möglich sein wird. Und damit sich die Häuser bzw. Wohnungen überhaupt verkaufen lassen.
Da diese Lärmschutz-Änderungen im Bebauungsplan die Grundzüge der Planung berühren, führt dies zu einer erneuten öffentlichen Auslegung. Da dann jedoch nur Stellungnahmen zu den geänderten Teilen des Bebauungsplanes abgegeben werden können, wird die Auslegungsfrist auf einen Zeitraum von zwei Wochen verkürzt.
Breite Mehrheit
Die Bezirksvertretung Süd hatte keine großen Probleme mit den neuen Lärmschutz-Auflagen. Bei einer Enthaltung und einer Gegenstimme wurde der Verwaltungsvorlage mit breiter Mehrheit zugestimmt.
Kritisiert wurde lediglich, dass die Bezirksvertretung zeitgleich mit dem Planungsausschuss (hier liegt die Entscheidungsbefugnis) zu diesem Thema angehört wurde. Monika Gärtner (Grüne) hätte die Vorlage daher lieber im Vorfeld vorgelegt bekommen. Stadtplaner Klaus Kleine erklärte, dass vorab mit Bezirksbürgermeister Helmut Breitkopf (SPD) abgesprochen worden sei, von der Reihenfolge abzuweichen. „Sonst hätten wir wegen des suboptimalen Sitzungskalenders viel Zeit im Bebauungsplanverfahren verloren.“
Insgesamt 270 Wohnungen sollen an der Querenburger Straße entstehen. Die meisten davon zur Miete (auch sozialverträglich) in den Mehrfamilienhäusern. Aber es gibt auch Einfamilienhäuser – sowohl freistehend als auch in Form von Doppel- und Reihenhäusern.
Das ca. 4,4 Hektar große Neubaugebiet wird im Norden durch das Neue Gymnasium und den Geologischen Garten, im Osten von der Wohnbebauung an den Straßen „Im Heicken“ und „Am Dornbusch“, im Süden von Wohnbebauung und der Straße „Im Braucke“ sowie westlich gesehen von der Querenburger Straße begrenzt.
Kritik an massiven Rodungen
Vor Jahren schon sorgten die Baupläne an der Querenburger Straße für Kritik. Vor allem wegen der massiven Rodungen im Vorfeld der politischen Beratungen. Für diese sind inzwischen immerhin Ersatzpflanzungen in doppeltem Umfang vorgesehen. Allerdings nicht in Wiemelhausen, sondern auf zwei Feldern in Stiepel – im Umfeld der Dorfkirche. Auch dies sorgte für Unmut bei den Mitgliedern der Bezirksvertretung Süd.