Bochum. Wegen mutmaßlicher Behinderung und Beleidigung von Rettungskräften muss ein Autofahrer vor Gericht. Er soll einen Notfalleinsatz gestört haben.
Ein Autofahrer, der sich von einem Notfalleinsatz von Rettungskräften gestört gefühlt haben soll, muss vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft hat Anklage gegen einen 58-jährigen Wattenscheider erhoben. Ihm wird „Behinderung von hilfeleistenden Personen bei Unglücksfällen“ vorgeworfen. Das erfuhr die WAZ.
Der Mann soll am 30. März 2019 um 15.06 Uhr zu seiner Wohnung in Wattenscheid gefahren sein und vor einem Haus auf einen Rettungswagen getroffen sein. Darin wurde von einer Notärztin und einer weiteren Rettungskraft eine 61-jährige Frau nach einem häuslichen Sturz behandelt.
Auch Beleidigungen sind angeklagt
Der Autofahrer soll sich durch den Wagen behindert gefühlt und laut gehupt haben. Zudem soll er versucht haben, in den Rettungswagen einzudringen. Die Rettungskräfte haben sich dagegen gewehrt und mussten die Behandlung wegen des Autofahrers einige Minuten unterbrechen, heißt es.
Angeklagt ist auch Beleidigung: Der 58-Jährige soll „blöde Kuh“ und „Hure“ zu einer Rettungskraft gesagt haben. Der Prozess vor dem Schöffengericht ist auf den 8. Januar 2020 datiert.
Die Patientin war einige Tage später gestorben. Ursächlich dafür war aber nicht der jetzt angeklagte Vorfall.
Feuerwehrchef: „Wir bringen jeden Fall zur Anzeige“
Feuerwehrchef Simon Heußen sagte am Dienstag auf WAZ-Anfrage: „Wir bringen jeden Fall zur Anzeige.“ Er hoffe, dass solche Anklagen eine abschreckende Wirkung haben. „Ich bin froh, dass die Justiz konsequent dagegen vorgeht.“ Es seien bereits mehrere Verurteilungen ergangen.
Allerdings seien solche Vorfälle „Gott sei Dank die Ausnahme“. Im vergangenen Jahr habe es rund zehn bis 20 Übergriffe auf Rettungskräfte gegeben – bei rund 50.000 Einsätzen. Die Anzahl der Fälle habe sich seitdem nicht erhöht.