Bochum. Die Polizei hat 117 E-Scooter-Nutzer kontrolliert und auf Verkehrsregeln hingewiesen. Teile der Fußgängerzone werden bald aber freigegeben.

Der Chef kam höchstpersönlich. Polizeidirektor Uwe Bogumil, Bochums ranghöchster Verkehrspolizist, erschien am Mittwoch am Kurt-Schumacher-Platz am Hauptbahnhof, um sich um die neueste Erscheinung im Bochumer Straßenverkehr zu kümmern: die E-Scooter. Die Polizei hatte einen Info-Stand aufgebaut, um den Fahrern der „Elektrokleinstfahrzeuge“, wie sie offiziell heißen, zu erklären, was sie dürfen und was nicht.

Auch interessant

„Die E-Scooter sind manchem sehr lästig, aber es ist nicht so, dass wir im Moment ein großes Sicherheitsproblem auf Bochums Straßen haben“, sagte Bogumil zur WAZ. Allerdings haben einige E-Scooter-Fahrer ganz offensichtlich großen Aufklärungsbedarf, was die Verkehrsregeln betrifft. Betroffen sind davon nicht nur die Tretroller-Fahrer selbst. Polizeihauptkommissarin Eva Waga-Paluch betont: „Das ist eine Frage der Gewöhnung für alle Verkehrsteilnehmer.“

Regeln werden laut Polizei „oft missachtet“

Sie nennt vor allem drei Probleme: E-Scooter dürfen nicht auf Gehwegen fahren. „Das wird oft missachtet.“ Auf gemeinsamen Rad- und Gehwegen dürfen sie zwar rollen, jedoch würden sie dort oft viel zu schnell fahren. Fußgänger würden nicht damit rechnen, dass – fast völlig lautlos – von hinten ein E-Scooter mit bis zu 20 km/h vorbeigerauscht komme. „Man hört sie nicht, sie sind gefühlt plötzlich da“, so Eva Waga-Paluch.

Auch interessant

Drittens würden die wenigsten wissen, dass für die E-Scooter dieselben Alkoholgrenzen wie beim Autofahren gelten. Fahranfänger zum Beispiel dürfen keinen einzigen Tropfen getrunken haben, wenn sie auf den E-Scooter steigen.

„Wir sind nicht kleinlich bei der Auslegung solcher Regeln, die den normalen Bürgern nicht klar sind“

Die Polizei hat am Mittwoch insgesamt 117 E-Scooter-Fahrer angehalten und zu den Regeln belehrt. Neun Verwarngelder wurden verhängt, meist wegen Fahrens auf dem Gehweg. Zudem gab es zwei Anzeigen, eine wegen Telefonierens bei der Fahrt.

Allerdings werden kleinere Verstöße nicht immer sofort sanktioniert. Bogumil: „Wir sind nicht kleinlich bei der Auslegung solcher Regeln, die den normalen Bürgern nicht klar sind.“

Auch 47 Radfahrer wurden kontrolliert

Ein E-Scooter-Fahrer wurde am Mittwoch auf der Wittener Straße nahe Aral mit Handy am Ohr erwischt. Er flüchtete aber und warf den Roller weg. Die Polizei wird über die Daten des Leihrollers seine Identität ermitteln.

Kontrolliert wurden auch 47 Radfahrer. 19 mussten ein Verwarngeld zahlen (meist Gehweg benutzt), drei wurden angezeigt (einer wegen Handy am Lenker).

Ein Beispiel: Auf vielen Gehwegen, teilweise sogar in der Fußgängerzone, sind Radfahrer erlaubt, ein kleines weißes Schild mit einem schwarzen Fahrrad und dem Wort „frei“ darauf zeigt dies an. Die Huestraße zwischen Hauptbahnhof und Hellweg ist so ein Fall. Für E-Scooter ist dieser Bereich Fußgänzerzone zurzeit zwar noch tabu, aber nicht mehr lange.

Die Stadt will zeitnah in solchen Fußgängerzonen, die bereits jetzt auch für Radfahrer freigegeben sind, auch die E-Scooter erlauben. Dann sollen entsprechende Hinweise aufgestellt werden: weiße Schilder mit schwarzem E-Scooter und dem Wort „frei“ drauf.

Ausgenommen ist ausdrücklich die Kortumstraße

Freigegeben ist bereits jetzt der Massenberg-Boulevard für E-Scooter. Auch darauf will die Stadt bald mit E-Scooter-frei-Schildern hinweisen. Auf der kompletten Fußgängerzone der Kortumstraße bleiben E-Scooter aber weiterhin verboten. Ortsunkundige Nutzer müssen also an jeder Ecke immer wieder neu schauen, welche Regeln hier gerade gelten.