Bochum. . Stundenlang hatte ein psychisch kranker Polizist eine Geisel in einer Tankstelle genommen. Das Gericht ließ ihn jetzt nach Monaten wieder frei.
Der Geiselnehmer von Bochum-Langendreer ist jetzt nach sieben Monaten in Gefangenschaft wieder ein freier Mann. Der 46-jährige Polizeibeamte hatte am Morgen des 19. November 2018 im krankhaften Wahn eine Angestellte (54) der „Total“-Tankstelle an der Hauptstraße in seine Gewalt gebracht und mehr als dreieinhalb Stunden festgehalten. Die Staatsanwaltschaft wollte, dass der Mann weiterhin in einer geschlossenen Psychiatrie bleibt, weil er offenbar weiter eine Gefahr für die Allgemeinheit sei. Aber das Landgericht sah das anders. Die 9. Strafkammer lehnte am Freitag den Antrag auf eine unbefristete Unterbringung ab.
Beschuldigter ist an einer paranoid-halluzinatorischen Schizophrenie erkrankt
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Der Beschuldigte wurde wegen einer paranoid-halluzinatorischen Schizophrenie als schuldunfähig eingestuft. Er war damals mit einem Holzmesser und einer umgebauten Spielzeugpistole, aus der Drähte hingen, in den Verkaufsraum gegangen. Die Kassiererin sollte die Bundeswehr rufen. Warum, wusste er wohl selbst nicht. Außerdem drohte er, eine Wasserstoffbombe in seiner nahegelegenen Wohnung zu zünden. Das Ding mit den Drähten sollte der Fernzünder sei. Er hatte die Wahnvorstellung, dass er und seine Kinder von einer mysteriösen Organisation verfolgt würden, die auch Menschenfleisch verkaufe, auch in dieser Tankstelle. Bochumer Polizeibeamte würden mit der Organisation zusammenarbeiten.
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Die Geisel hatte Todesangst
Dass damals objektiv gar keine Gefahr bestand, konnte niemand wissen. Deshalb war die Anspannung in der ganzen Stadt enorm. Die Polizei sperrte alles großräumig ab. Ein Spezialeinsatzkommando postierte sich. Die Geisel hatte Todesangst. Noch heute leidet sie psychisch enorm unter der Tat.
Gegen 11.12 Uhr hatte der Täter die Frau damals gehen lassen. Sie war äußerlich unverletzt. Der Täter stellte sich. Ein SEK nahm ihn fest. Seitdem war er zwangsweise in einer geschlossenen Psychiatrie untergebracht. Bis zum Urteil.
„Wir sind ziemlich sicher, dass bei Ihnen nichts mehr auffallen wird“
Richter Volker Talarowski erklärte die Freilassung damit, dass der Bundesgerichtshof hohe Hürden für eine dauerhafte Unterbringung stelle. Es müsse zum Zeitpunkt des Urteils „eine Wahrscheinlichkeit höheren Grades“ bestehen, dass er wegen seiner Erkrankung erneut schwere Straftaten begehe. Diese Prognose könne das Gericht aber nicht stellen; der Beschuldigte habe einen guten Heilungsverlauf gezeigt. Ein psychiatrischer Gutachter hält seinen Zustand für stabil.
„Wir sind ziemlich sicher, dass bei Ihnen nichts mehr auffallen wird“, sagte Talarowski dem Mann. Er ist schon seit mehr als zehn Jahren erkrankt. Zuletzt arbeitete er in der Verwaltung der Polizei. Im Prozess war er voll geständig und zeigte Einsicht in seine Erkrankung. „Ich will mich für das einfühlsame Verfahren bedanken“, sagte er am Freitag im so genannten „letzten Wort“ vor dem Urteil.