Bochum. Ein Geiselnehmer ist vom Gericht nach sieben Monaten freigelassen worden. Das Urteil ist umstritten. Das sagt Redakteur Bernd Kiesewetter dazu.
Vor Prozessbeginn am 9. Mai schien alles absehbar: Der Beschuldigte wird wohl wie beantragt unbefristet in eine geschlossene Psychiatrie eingewiesen.
Zu schwer wog die Tat, zu krank wirkten die Gedankengänge des Täters, zu sehr leidet die Geisel unter den Folgen der Tat. Doch dann kam es anders.
Es ging vor Gericht nicht um Strafe, sondern nur um die Sicherheitsfrage
Die Hauptverhandlung war kein Strafprozess, sondern ein „Sicherungsverfahren“. Es ging nicht um Strafe, sondern nur um die Frage, ob die Allgemeinheit gefährdet würde, wenn der Beschuldigte freikäme.
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Das Gericht musste abwägen zwischen dem sehr hohen Recht des Bürgers auf Freiheit und dem Recht der Bevölkerung auf Schutz. Das Gericht folgte einem psychiatrischen Gutachter, der die Gesundheit des Beschuldigten als stabil einschätzt.
100-prozentige Sicherheit aber wird es nicht geben. Niemals. Keiner weiß, wie der kranke Täter jetzt auf seine Freiheit reagiert. Hoffentlich wird er wieder ganz gesund. Alle hoffen es.