Langendreer. . In der Lutherkirche erläutern Stadtteilarchitekten und Untere Denkmalbehörde Details zum Alten Bahnhof. Die Satzung schränkt die Gestaltung ein.

„Das, was da ist, soll erhalten bleiben“, so drückt es Bezirksbürgermeisterin Andrea Busche bei der Infoveranstaltung zum Thema Denkmalschutz in der Lutherkirche aus. Damit meint sie all die Gebäude, die sich in dem seit letztem Jahr festgelegten Denkmalbereich Langendreer Alter Bahnhof befinden.

Durch den Zweiten Weltkrieg sind nur geringe Schäden an der Bausubstanz festzustellen, so dass die Altbauten in der Gesamtzahl der Gebäude in dem 30 Hektar großen Quartier überwiegen. Die Begrenzung des Denkmalbereichs verläuft im Norden entlang der Straße Im Uhlenwinkel, im Süden entlang der Mansfelder Straße und im Westen

Prägend sind die Gründerzeitbauten am Alten Bahnhof.
Prägend sind die Gründerzeitbauten am Alten Bahnhof. © Hänisch/Archiv

verläuft die Grenze entlang der Ümminger Straße.

Jörg Hollweg, Stadtteilarchitekt und zuständig für die Hof- und Fassadenförderung, um die es an diesem Abend ebenfalls geht, appelliert an die Anwohner, ihren Wohnsitz nicht für selbstverständlich zu nehmen: „Ich möchte Sie bitten, erhobenen Hauptes durch die Straßen zu gehen – so gut erhaltene Häuser gibt es selten“.

Denkmalgerechte Sanierung

Gerade diese gilt es zu schützen – mit der Unterschutzstellung durch den Rat unterliegt das Quartier nun den Vorschriften des Denkmalschutzgesetzes. Damit die Bürger einen Überblick über eine große Anzahl an Paragrafen bekommen, hat die Stadt ein Gestaltungshandbuch entwickelt.

Dagmar Stallmann vom Amt für Stadtplanung und Wohnen stellt daraus einige Infos vor: „Die Gebäude aus der wilhelminischen Zeit sind sehr repräsentativ gestaltet, der Putz ist meist in hellen Tönen und die Ornamente kontrastarm. Es gibt wenig tiefe und keine schreienden Farben“, beschreibt sie. „Eine denkmalgerechte Sanierung sieht vor, dass die neue Farbgebung an die historische anzupassen ist. Auch die angrenzende Bebauung ist zu berücksichtigen. Es muss harmonisch sein“.

Ohne Erlaubnis droht ein Bußgeld

Erläuterungen zu den gesetzlichen Vorgaben

Auch die aktuelle Fassung des Gestaltungshandbuches ist dort einzusehen. Das Gestaltungshandbuch liefert Erläuterungen zum Denkmalbereich und den Vorgaben des Denkmalschutzgesetzes sowie zur Denkmalbereichssatzung.

Nähere Informationen und Kontakt beim Amt für Stadtplanung und Wohnen und der Unteren Denkmalbehörde bei der Stadt Bochum unter www.bochum.de, per E-Mail amt61@bochum.de oder unter 0234/910-2531.

Bevor Denkmaleigentümer Veränderungen vornehmen, brauchen sie unbedingt die Erlaubnis der Unteren Denkmalbehörde, sonst droht ein Bußgeld. Dies gilt für sämtliche Veränderungen, auch wenn sie nicht von der Straße aus einzusehen sind. Aber: „Niemand ist verpflichtet, Veränderungen vorzunehmen, sofern die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigt ist. Das Denkmal muss aber immer erhalten bleiben“, so Stallmann.

Eigentümer können ein bis 2023 laufendes Förderungsprogramm in Anspruch nehmen. Ziele seien laut Stadtteilarchitekt Jörg Hollweg die Wertsteigerung der Immobilien, die Aufwertung der Fassaden sowie eine Verbesserung des städtebaulichen Erscheinungsbildes.

Eine Besonderheit sei laut Jörg Hollweg die Alte Bahnhofstraße, die die Funktion einer Geschäftsstraße übernimmt. „Die Erdgeschosszonen verspringen in der Höhe. Durch Markisen und Werbeträger ragen sie unterschiedlich weit in den Raum hinein – dies wirkt sehr unsymmetrisch“. Die Denkmalbereichssatzung sieht vor, dass Werbeanlagen an Gebäuden sowie im öffentlichen Raum dem Gesamterscheinungsbild untergeordnet sind.