Bochum. Wegen versuchten Totschlags ist ein Schüler (20) zu drei Jahren Jugendstrafe verurteilt worden. Er hatte einen Studenten (27) niedergestochen.
Angetrunken, eifersüchtig, gekränkt und aggressiv – in dieser Stimmung befand sich ein 19-jähriger Schüler aus Bochum, als er einem Studenten (27) fünfmal ein Messer in den Leib stieß. Dafür wurde der heute 20-Jährige zu drei Jahren Jugendstrafe wegen versuchten Totschlags verurteilt. „Wer sowas macht, bekommt keine Bewährung mehr“, sagte Richter Johannes Kirfel.
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Das Drama ereignete sich am 18. Mai um 23.15 Uhr an einem Spielplatz an der ruhigen Höntroper Straße Robenkamp. Zwei Gruppen, eine um den Angeklagten, eine um das spätere Opfer, tranken dort Alkohol. Man kannte sich gar nicht. Als der Angeklagte Streit mit seiner Freundin hatte, eskalierte alles. Er schlug sie ins Gesicht und bedrohte sie verbal ganz massiv. Außerdem fühlte er sich von dem 27-Jährigen ausgelacht. Als dieser ihn dann anfasste, um ihn von seiner Freundin wegzuziehen, weil er sie in Gefahr sah, zückte der 19-Jährige ein Klappmesser.
Messerklinge drang fünf bis sechs Zentimeter in den Brustkorb ein
Viermal stach er dem Studenten in den Bauch, einmal – dies am kräftigsten – in den Brustkorb. Die Klinge drang fünf bis sechs Zentimeter tief ein. Das Opfer musste notoperiert werden. Auch ein Begleiter (27) des Opfers wurde durch einen Stich in den Bauch verletzt. Noch am Tatort wurde der Messerstecher festgenommen. Seitdem sitzt er in U-Haft.
Wer in der Freizeit ein Messer bei sich trage, müsse sich nicht wundern, dass er es in aufgeregten Situationen auch einsetze, sagte Kirfel. Direkt vor dem Urteil ermahnte er die im Saal anwesende Freundin des Täters. Sie hatte in einem Brief an ihn in der U-Haft erklärt, dass sie den Richter „abstechen“ wolle, weil er wohl keine Bewährung geben wolle.
Die Staatsanwaltschaft hatte drei Jahre und neun Monate Jugendstrafe gefordert, die Verteidigung wollte eine Bewährungsstrafe.