Bochum. . Wegen versuchten Mordes steht ein 20-jähriger Bochumer vor Gericht. Er soll einem 27-Jährigen aus nichtigem Anlass in die Brust gestochen haben.
Wegen einer vermeintlichen banalen Kränkung hätte ein 27-jähriger Mann beinahe sein Leben verloren. Deshalb steht seit gestern ein 20-jähriger Bochumer vor dem Landgericht. Versuchter Mord wird ihm vorgeworfen. Er soll aus einem Reflex heraus ein Klappmesser mit zehn Zentimeter langer Klinge gezückt und es dem 27-Jährigen mehrfach bis zu vier Zentimeter tief in Bauch und Oberkörper gestoßen haben, einmal auch in den Brustkorb.
Das Opfer schwebte anfangs in Lebensgefahr. Auch einen weiteren Mann (27), der ihn von weiteren Stichen abhalten wollte, soll der Angeklagte verletzt haben, mit einer 1,5 Zentimeter tiefen Stichwunde im Bauch.
Alkohol und Streit
Die Bluttat ereignete sich am 18. Mai gegen 23.15 Uhr an einem Spielplatz an der ruhigen Höntroper Straße Robenkamp. Der Angeklagte soll mit anderen jungen Männern reichlich Alkohol getrunken und Streit mit seiner Freundin gehabt haben. Laut Anklage glaubte der Angeklagte, damals erst 19, dass einer der 27-Jährigen sich darüber lustig mache. Dann soll er sein Klappmesser gezückt und sich damit gerächt haben. Das Opfer musste notoperiert werden. Zehn Tage lag der 27-Jährige im Hospital.
Oberstaatsanwalt Andreas Bachmann sagte, der Angeklagte habe „aus nichtigem Anlass und grundlos“ zugestochen, und er sei davon ausgegangen, „dass die Stiche tödlich sein können“. Als Mordmerkmal sieht der Ankläger niedrige Beweggründe.
Mutmaßlicher Täter kehrte zum Tatort zurück
Während ein Großaufgebot der Polizei und Rettungskräfte erschien, entfernte sich der Tatverdächtige. Dann kehrte er aber an den Tatort zurück und wurde festgenommen. Das Messer fanden die Beamten mit Hilfe eines Diensthundes im Gebüsch. Seit der Tat sitzt der Angeklagte, der bisher nicht vorbestraft ist, in U-Haft.
Vor der 3. Jugendstrafkammer will er sich zu den Vorwürfen zunächst noch nicht äußern. Im Ermittlungsverfahren hatte er aber bereits eingeräumt, zugestochen zu haben. Er habe sich von den anderen Männern bedroht gefühlt. Dass er sich ausgelacht gefühlt habe, stimme nicht. Erst am 4. Dezember wird der Prozess fortgesetzt.