Bochum. . Acht Spielhallen wurden geschlossen, 120 Glücksspielgeräte abgebaut. Gespielt wird weiter. Für etwa 109 Millionen Euro wird jährlich gedaddelt.

Der Stadt drohten Steuerausfälle in Millionenhöhe, Spielhallenbetreiber mussten die Schließung ihrer Betriebe fürchten, Mitarbeiter den Verlust ihrer Arbeitsplätze. Gut ein Jahr nach der Umsetzung des neuen Glücksspielstaatsvertrages am 1. Dezember 2017 steht fest: Es ist längst nicht so schlimm gekommen wie befürchtet.

Vor allem nicht für die Stadt. Sie nämlich wird auch in diesem Jahr wieder Vergnügungssteuern aus dem Betrieb von Geldspielgeräten in Höhe von etwa sechs Millionen Euro einnehmen – 5,5 Prozent des Spieleinsatzes in Höhe von etwa 109 Millionen Euro.

Kalkuliert hatte sie ursprünglich mit 1,3 Millionen Euro weniger. „Aber der Glücksspielstaatsvertrag hat zu weniger Schließungen von Spielhallen geführt als erwartet“, sagte Kämmerin Eva Hubbert unlängst.

1080 Geldspielgeräte gibt es in Bochum

Genau genommen wurden bislang nur acht von 88 Spielhallen an insgesamt 51 Standorten geschlossen, die zum gleichen Zeitpunkt des Vorjahres noch in Betrieb waren. Die Zahl der registrierten Geldspielgeräte in diesen Betrieben ist um 120 auf 760 gesunken, insgesamt gibt es noch etwa 1080 in der gesamten Stadt.

Spieleinsatz von 91.000 Euro jährlich pro Automat

Knapp 300.000 Euro haben Spieler im vergangenen Jahr im Durchschnitt täglich in einen der damals noch 1200 aufgestellten Automaten in Spielhallen und Gaststätten in Bochum versenkt.

Umgerechnet sind das 12.400 Euro pro Stunde, 207 Euro pro Minute und 3,45 Euro pro Sekunde. An jedem Automat betrug der Spieleinsatz pro Jahr demnach knapp 91.000 Euro.

Und es gibt noch einige unentschiedene Fälle. Fünf Klagen von Spielhallenbetreibern gegen die Stadt müssen noch vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen verhandelt werden. Dabei geht es in drei Fällen um die Ablehnung einer neuen Konzession, in einem Fall um die Zahl der aufgestellten Geräte und in einem weiteren um den Einspruch einer dritten Partei.

Jeder Einzelfall wird geprüft

Eine neue Konzession musste zum Stichtag 1. Dezember 2017 für alle 88 Betriebe beantragt werden. In vier Fällen steht die Entscheidung noch aus. Jede Prüfung sei kompliziert und geschehe als Einzelfall, heißt es bei der Stadt dazu.

Zumindest in einigen Fällen sind offenbar auch Genehmigungen erteilt worden für Betriebe, die eine Schließung befürchten mussten. Denn: Im Vorjahr befanden sich nach Auskunft der Stadt 62 Spielhallen gemeinsam mit einer anderen Spielhalle in einem gemeinsamen Gebäudekomplex. Was damals möglich war, eine Mehrfachkonzession, sollte heute eigentlich ebenso wenig erlaubt sein wie ein Abstand von weniger als 350 Metern zwischen zwei Spielhallen.