Bochum. . Die Polizei hat zwei mutmaßliche Trickbetrüger gefasst. Sie sollen sich als Polizisten ausgegeben und Senioren um 37.000 Euro gebracht haben.
Der Polizei ist am Donnerstag ein Schlag gegen mutmaßliche Trickbetrüger gelungen, die auch in Bochum ihr Unwesen getrieben haben sollen. Um 7 Uhr früh nahm die Kripo zwei Essener (je 21) in ihren Wohnungen im Stadtteil Freisenbruch fest. Die beiden sollen sich als Polizisten ausgegeben und mit großem schauspielerischem Talent und einer Lügengeschichte hohe Bargeldbeträge von älteren Menschen erbeutet haben.
Die Polizei bringt zahlreiche Fälle in Bochum und Oberhausen mit den Verdächtigen in Verbindung. Die Fälle ereigneten sich zum Beispiel am 18. Oktober in der Joachimstraße im Ehrenfeld, am 22. Oktober in der Düppelstraße in der Innenstadt und am 12. November in der Weitmarer Straße in Weitmar. Die Täter haben es geschafft, die drei Opfer dazu zu bewegen, ihnen insgesamt rund 37 000 Euro in bar auszuhändigen. „Ich frage mich, wie das funktioniert, aber es funktioniert immer wieder“, sagt Polizeisprecher Volker Schütte.
Arglosigkeit der Opfer wird schamlos ausgenutzt
Als Beispiel für die Vorgehensweise der Täter nennt die Polizei einen Fall aus Oberhausen: Ein angeblicher Kriminalkommissar „Herr Bach“ rief eine Seniorin an und gaukelte ihr vor, dass in ihrer Bank eingebrochen worden sei und der Verdacht bestünde, dass auch Bargeld der Dame getauscht wurde. Anschließend fragte der Betrüger nach Schließfächern, Kontodaten und Guthaben. Nachdem die arglose Dame die Fragen beantwortet hatte, äußerte der falsche Polizist, dass sie ihr Geld aus dem Schließfach nicht weitergeben dürfte, sondern es sofort abholen solle. Ein „Beamter“ würde im Laufe des Tages zur Wohnanschrift kommen und das Geld abholen, angeblich um es zu überprüfen.
Die Seniorin tat, was ihr gesagt wurde. Am gleichen Abend klingelte der Betrüger an der Tür der Seniorin und nahm die hohe Bargeldsumme entgegen – sie war fünfstellig. Die 21-Jährigen sitzen jetzt in U-Haft.
Die echte Polizei betont, dass sie Vermögensverhältnisse nicht erfragt – weder per Telefon noch an der Haus- oder Wohnungstür.