Bochum. . Die Hundesteuer in Bochum soll erhöht werden. Erst 2019 entscheidet der Rat, ob für Tierheimhunde, wie kürzlich beschlossen, die Steuer entfällt.
Erst vergangene Woche hat der Umweltausschuss beschlossen, dass für Hunde aus dem Tierheim im ersten Jahr die Steuer entfallen soll, nun wird klar: Erst einmal soll die Hundesteuer erhöht werden. Bis der Steuererlass greift, dauert es noch.
„Wir sind höchst irritiert, dass die Verwaltung in der nächsten Ratssitzung eine neue Hundesteuersatzung vorlegt, in der kein Wort von einer Steueraussetzung für Tierheimhunde steht“, sagt Ratsmitglied Dennis Rademacher (FDP und Stadtgestalter).
Seine Fraktion hatte bereits im Juni die Änderung der Hundesteuersatzung beantragt. Der Rat tagt am 29. November; in der Beschlussvorlage für die neue Hundesteuersatzung, die ab dem 1. Januar 2019 in Kraft tritt, ist eine Erhöhung der Steuer um zwölf Euro festgehalten.
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Verwaltung schafft es nicht
Ein Hund kostet den Halter demnächst 168 statt 156 Euro im Jahr. Für zwei Hunde fallen 192 Euro pro Tier an, bei drei oder mehr sind es 216 Euro. Dennis Rademacher ärgert sich, dass der im Umweltausschuss beschlossene Auftrag an die Verwaltung, die Satzung zu überarbeiten, noch nicht stattgefunden hat: „Das ist kein Hexenwerk, es geht hier um ein bis zwei Sätze. Wenn man es gewollt hätte, hätte man das auch geschafft.“ Er bemängelt weiter: „Die Verwaltung handelt gegen die politische Mehrheit.“
Stadtsprecher Peter van Dyk widerspricht: „Die Verwaltung sagt in diesem Fall: Wir schaffen es nicht.“ Die Zeit ab dem 8. November, als der Antrag im Umweltausschuss beschlossen wurde, habe nicht mehr ausgereicht, um die Vorlagefrist einzuhalten. „Wir haben aber fest vor, die überarbeitete Satzung in die nächste Ratssitzung einzubringen.“ Die findet am 31. Januar 2019 statt.
Befreiung gilt nur einmal in fünf Jahren
Im Rat beschlossen, könne die neue Regelung laut van Dyk auch sofort in Kraft treten. Die Hundesteuer wird am 15. Februar und am 15. August jeweils mit der Hälfte des Jahresbeitrags fällig. Wer einen Hund aus dem Tierheim aufnimmt, soll von der Steuer für ein Jahr – aber nur einmal in fünf Jahren – befreit werden. Der Erlass gilt nur für lokale Tierheime, aus dem Ausland vermittelte Hunde sind davon ausgeschlossen.