Bochum. . Wegen Mordversuchs muss sich ein Bochumer (21) verantworten. Er soll einem Firmeninhaber (52) einen Schraubendreher ins Gehirn gestoßen haben.
Es sollte ein relativ gewöhnlicher Einbruch auf ein Firmengelände sein. Jetzt aber steht ein 21-jähriger Auszubildender aus Bochum vor dem Schwurgericht und in der Anklageschrift steht versuchter Mord.
Der Firmeninhaber (52), der in der Nähe wohnt, stellte ihn. Dann geschah das Unfassbare: Vor dem Eingang des Autohofes wurde dem 52-Jährgen ein Schraubendreher in den Hinterkopf gestoßen – „wuchtig und mit Tötungswillen“, wie Staatsanwalt Danyal Maibaum sagt.
„Eine Heilung ist nicht absehbar“
Die Spitze drang 9,5 Zentimeter tief ein und reichte bis ins Gehirn. Der Mann überlebte zwar dank einer Not-OP. Dennoch: Eine Gesichtshälfte weist bis heute erhebliche Lähmungserscheinungen auf. Außerdem ist ein Ohr völlig taub, das andere hat einen Tinnitus. „Eine Heilung ist nicht absehbar“, sagt der Staatsanwalt.
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Weitere Zeugen hatten den 21-Jährigen am Tatort festgehalten, seitdem sitzt er in U-Haft. Zur Tatzeit war er 20 Jahre alt, deshalb kann er auf das mildere Jugendstrafrecht hoffen. Er ist nicht vorbestraft.
Zum Prozessauftakt schwieg er.
Vorher hatte es einen Zwischenfall im Gericht gegeben. Ein Verteidiger des Angeklagten steckte 60 Minuten lang im nagelneuen Fahrstuhl fest. Der Prozessbeginn war sogar in Gefahr.