Bochum. . Eine Firma mit 350 Beschäftigen will sich auf dem Gewerbegebiet Mark 51/7 ansiedeln. Das kleinteilig geplante nördliche Areal wird umgekrempelt.
Große Unternehmen wie DHL und Dekra treten in Laer die Nachfolge von Opel als Arbeitgeber und Gewerbesteuerzahler an. Und bis jetzt sahen Bebauungsplan und Vermarktungsstrategie vor, dass auch eher kleine Unternehmen im Gewerbe- und Dienstleistungsbereich ihren Platz auf den knapp 70 Hektar Land des ehemaligen Autowerks, heute Mark 51/7 genannt, finden. Das könnte sich ändern.
Ausschuss soll größere Flächen absegnen
Die Mitglieder des Planungsausschusses beraten und entscheiden heute Nachmittag nämlich über eine Änderung des Bebauungsplans Nr. 947 – Opel-Werk. Demnach soll der nördliche Bereich, auf dem jetzt noch das Presswerk als größte der ehemaligen Opel-Hallen steht, neue und vor allem größere Zuschnitte bekommen: statt wie bisher vorgesehen 2000 bis 3000 qm sollen es 10 000 bis 20 000 qm große Flächen sein – nicht zuletzt für neue Industriearbeitsplätze, die in Bochum in den vergangenen Jahren in großer Zahl verloren gegangen sind.
Maschinenbauer hat engen Zeitplan
Die Nachfrage nach Grundstücken dieser Größe sei groß, heißt es beim Eigentümer, der Entwicklungsgesellschaft Bochum Perspektive 2022. Sie verhandelt mit einem Maschinenbau-Unternehmen, das mit seinen 350 Beschäftigten nach Bochum kommen möchte, dessen Name aber noch ein gut gehütetes Geheimnis ist.
Man sei ohnehin immer, so Geschäftsführer Rolf Heyer, „davon ausgegangen, dass die Grundstücke vor allem für den industriellen, gewerblichen, produktiven Bereich genutzt werden“.
Da der Interessent einen engen Zeitplan für den Umzug habe, soll das Verfahren – sofern der Ausschuss sein Einverständnis gibt – zügig durchgeführt werden. Nach WAZ-Informationen soll der Kaufvertrag noch in dieser Woche unterschrieben werden.
Viele Bewerber erfüllen Voraussetzungen nicht
Aber nicht nur das Interesse des Maschinenbauers hat zum Umdenken bei der Bochum Perspektive geführt. Es gibt noch weitere Anfragen nach größeren Grundstücken. Das hat offenbar Vorteile. Denn: Investoren für größere Flächen können „häufig Betriebskonzepte anbieten, die ein deutlich besseres Verhältnis zwischen Arbeitsplatzdichte und Flächenverbrauch vorweisen“, wie es in der Verwaltungsvorlage für die Änderung des Bebauungsplans heißt.
Außerdem könnten etliche Bewerber kleinerer Flächen eine wesentliche Anforderung der Förderbestimmungen nicht erfüllen: Sie machen nicht mindestens die Hälfte ihres Umsatzes in einem Umkreis, der größer als 50 km rund um den Firmenstandort liegt, und kommen daher für eine Ansiedlung gar nicht in Frage.