Bochum. . Wegen des Vorwurfs der Tierquälerei muss ein 57-jähriger Bochumer 200 Euro zahlen. Er soll das lange Fell einer Perserkatze nicht gepflegt haben.
Wegen der Verwahrlosung einer Perserkatze muss ein Bochumer (57) 200 Euro Geldbuße ans Tierheim zahlen. Das beschloss am Montag das Amtsgericht. Dort wurde dem im Baugewerbe beschäftigten Angestellten Tierquälerei vorgeworfen. Von Februar bis März 2018 soll er die Katze in seiner Wohnung zwar gefüttert, aber nicht ihr langes Fell gepflegt haben. Laut Anklage war sie „vollkommen verfilzt und nicht mehr bewegungsfähig“. Er habe „die erheblichen Qualen zumindest billigend in Kauf genommen“.
Der Angeklagte sagte, er sei damals in großen persönlichen Schwierigkeiten gewesen und habe ihre Probleme nicht bemerkt. „Es tut mir leid. Ich wollte sie nicht quälen.“ Das Gericht stellte das Verfahren ein – gegen die 200 Euro.
Eigentümerin soll 300 Euro Strafe zahlen
Die Katze gehörte seiner Ex-Partnerin. Als sie bei ihm auszog, blieb die Katze zurück. Der Angeklagte stellte sie einige Wochen später in einer Box vor ihre Haustür. Später wurde dann ausgesetzt vor einer Kirche von einem Zeugen gefunden. Dieser rief die Polizei. Das Tier wurde ins Tierheim gebracht. Die Ex-Partnerin war ebenfalls angeklagt, erschien aber nicht. Sie soll nun ohne Prozess per Strafbefehl zu 300 Euro (30 Tagessätze) verurteilt werden.