Bochum. Weil sie einen Bekannten (39) besonders brutal getötet haben, hat das Schwurgericht zwei Bochumer zu langer Haft verurteilt. Wegen Totschlags.

Für die tödliche Bluttat an der Wiemelhauser Straße in Bochum am 6. Januar sind zwei Bochumer am Donnerstag jeweils wegen Totschlags zu langen Haftstrafen verurteilt worden.

Ein 43-Jähriger bekam vor dem Schwurgericht zehn Jahre Haft, sein 38-jähriger Bekannter acht Jahre und drei Monate.

Eifersucht entwickelte sich

Die Tat ereignete sich in einem Haus, in dem alkohol- und drogenkranke Menschen in kargen Verhältnissen lebten. Dort lebten auch das spätere Opfer, ein 39-jähriger Bochumer, und der spätere 43-jährige Haupttäter.

Dieser hatte eine Freundin (36) gehabt, die ihn aber wieder verließ und sich dem 39-Jährigen zuwandte. Eifersucht entwickelte sich.

Erbarmungslose Tritte gegen den Kopf und den Rücken

Als der 43-Jährige die Frau bei einer Aussprache in seinem Zimmer zurückgewinnen wollte, eskalierte die Situation. Der 43-Jährige stieß die Frau zu Boden. Der 39-Jährige kam hinzu und sprühte Pfefferspray ins Zimmer. Daraufhin wurde er von den Tätern zu Boden gebracht und mit erbarmungslosen Tritten gegen den Rücken und den Kopf totgetreten. Zudem wurde er mit einer Bierflasche und einer Deko-Figur geschlagen. Das Opfer, sagte Richterin Petra Schönenberg-Römer, habe „nur noch einen röchelnden Laut von sich gegeben“.

Als der 39-Jährige bereits verblutet war, wurde er noch mit einem Messer oder einer Scherbe sehr schwer misshandelt; die Wunden waren bis zu sieben Zentimeter tief. Der 43-jährige Täter soll gesagt haben: „Ich hab dir doch gesagt: Lass die Finger von meiner Frau!“

Alle Beteiligten waren zur Tatzeit stark alkoholisiert. Für beide Angeklagte, die massiv vorbestraft sind, ordnete das Gericht auch die Unterbringung in einer geschlossenen Entziehungsanstalt während der Haftzeit an. Zur Tatzeit waren sie aber trotz des vielen Alkohols schuldfähig. Bei dem Älteren wollte das Gericht zumindest nicht ausschließen, dass seine Schuldfähigkeit vermindert war.

Die Anwältinnen der Hinterbliebenen hatten für beide Täter eine lebenslange Haftstrafe gefordert. Bei dem 43-Jährigen gehen sie sogar von Mord aus, weil mit der Eifersucht das Mordmerkmal der niedrigen Beweggründe vorliege. Dem folgte das Gericht aber nicht, weil die Eifersucht im Tatmoment nicht das vorherrschende Motiv gewesen sei, sondern die Wut über das Pfefferspray.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig.